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Kfz-Versicherung Vergleich– Schützt vor hohen Kosten

Schon bei einem kleinen Auffahrunfall können schnell hohe Kosten entstehen – durch die Reparatur selbst, aber auch das Abschleppen oder Säubern des Unfallortes. Kommen Personen zu Schaden, können die Kosten schnell ins Unermessliche steigen. Deswegen gilt in Deutschland der Zwang zur Pflichtversicherung – der Kfz-Versicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung, als Basis-Kfz-Versicherung, schützt den Fahrzeughalter vor den finanziellen Folgen selbst verursachter Schäden an anderen Fahrzeugen, Personen, Tieren oder Sachgegenständen. Dabei übernimmt die “normale” Haftpflichtversicherung nicht nur Schäden, die Dritten entstanden sind, sie stellt auch eine passive Rechtsschutzversicherung dar. Wenn Sie also bei einem Unfall zu Unrecht beschuldigt werden, vertritt die Kfz-Haftpflichtversicherung Sie vor Gericht und weist unberechtigte Schadensersatzansprüche zurück.

Neben der einfachen Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es zudem die Voll- und die Teilkaskoversicherung. Diese versichern neben selbst verursachten Schäden auch Vandalismus (Vollkasko) sowie Schäden durch Unwetter-, Brand-, Tierunfall-, Raub- und Diebstahlschäden (Teilkasko). Denn auch hier können enorme Kosten bis zum Totalverlust des Fahrzeugs entstehen.

Für schadenfreie Jahre erhalten Fahrzeughalter in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt. Genaue und verständliche Erklärungen vieler wichtiger Begriffe durch die Kfz-Versicherung finden Sie außerdem in unserem Kfz-Versicherungs-Lexikon. Alles zum Thema Autoversicherungen, Automarken, Versicherungsgesellschaften, Kündigungsrecht, Versicherungswechsel und vielem mehr erfahren Sie hier auf kfz-versicherung.co.

Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Personenschaden
Sachschaden
Vormögensschaden
Brandschaden
Elementarschaden
Diebstahl
Marderschaden / Tierbissschaden
Wildschaden
Unwetterschaden
Glas
Vandalismus
Schaden durch Eigenverschulden
Haftung bei Ausfall der gegnerischen Versicherung

Die Kfz-Kaskoversicherung: Vollkasko und Teilkasko

Es gibt für Kraftfahrzeuge zwei Arten der Kaskoversicherung: die Voll- und die Teilkaskoversicherung. Sie schützen den Halter des Fahrzeugs vor den finanziellen Folgen von Schäden außerhalb der Haftpflicht, allerdings auf unterschiedliche Weise. Kaskoversicherungen können Halter grundsätzlich obligatorisch abschließen, gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht.

Die Vollkaskoversicherung, die praktisch von jedem Versicherer mit einer inkludierten Teilkaskoversicherung angeboten wird, lässt sich für jüngere und wertvollere Fahrzeuge empfehlen, die Teilkasko für etwas ältere Wagen. Es gibt darüber hinaus sehr alte Gebrauchtwagen, bei denen der Halter im Grunde auch auf die Teilkasko verzichten kann.

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung schützt den Halter vor den finanziellen Folgen von Schäden, die er nicht selbst verursacht hat. Ausgenommen ist nur Vandalismus, davor schützt nur die Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoschäden sind:

  • Brand, Explosion
  • Glasbruch
  • Diebstahl, Raub, Teilediebstahl (unter anderem Spiegel)
  • Schmorschäden an der Verkabelung
  • Schäden durch Marderbisse
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag inklusive Folgeschäden (zum Beispiel durch Sturm gegen das Auto geschleuderte Gegenstände und Äste)
  • Wildunfälle, wobei einige Policen nur den Zusammenstoß mit Haarwild, andere den mit jedem Tier abdecken

Wie bei jeder Versicherung gilt auch im Bereich der Teilkaskopolice die Umsicht- und Schadenminderungspflicht: Fahrzeughalter müssen sich umsichtig und der Situation gegenüber angepasst verhalten. Sollte also ein unwetterartiger Starkregen angekündigt worden sein, kann es als fahrlässig gelten, wenn ein Autofahrer den Wagen in der Tiefgarage stehen lässt. Sollte er dort überschwemmt werden, könnte die Versicherung die Zahlung verweigern.

Auch kann der Versicherer verlangen, dass ein Unwetter wie Hagel durch das Wetteramt bestätigt wird. In der Regel erfolgt jedoch die unkomplizierte Schadensregulierung, wenn in der Region andere Versicherte ebenso betroffen sind und somit der Augenschein auf das tatsächlich stattgefundene Ereignis verweist.

Die Vollkaskoversicherung

Diese Police schützt den Halter vor den finanziellen Folgen von selbst verursachten Schäden und vor den Schäden durch Vandalismus am eigenen Fahrzeug. Vollkaskopolicen schließen praktisch immer den Teilkaskoschutz mit ein, dennoch handelt es sich um zwei juristisch eigenständige Vertragsteile. Es wäre theoretisch auch ein Vollkaskoschutz ohne Teilkasko möglich (etwa für Fahranfänger, bei denen das Risiko des Eigenschadens hoch ist), doch das bietet kein Versicherer an.

Die Konsequenz der juristischen Eigenständigkeit beider Vertragsteile ist aber, dass der Versicherungsnehmer für beide Vertragsteile eine jeweils unterschiedlich hohe Selbstbeteiligung wählen kann. Außerdem gibt es für die Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt, für die Teilkasko hingegen nicht. Der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung hat wiederum nichts mit dem der Haftpflichtversicherung zu tun, denn es handelt sich um vollkommen unterschiedliche Schadensarten.

Auch die Festlegung des Rabatts hinsichtlich der Höhe und der schadenfreien Jahre unterscheidet sich zwischen den beiden Policen bei vielen Versicherern. Bei den kombinierten Policen Vollkasko/Teilkasko gibt es den Effekt, dass sich der Anteil der Vollkasko am Gesamtbeitrag durch den Schadenfreiheitsrabatt für die Vollkasko im Laufe der Zeit ändert. Wenn ein Fahrer sehr lange keinen Vollkaskoschaden verursacht hat und dadurch einen sehr hohen Schadenfreiheitsrabatt genießt, wird der Vollkaskoanteil gering.

Sollte er hingegen die Vollkasko öfter in Anspruch nehmen müssen, würde dieser Anteil steigen. Bei einem Vollkaskoschaden kann der Fahrer daher entscheiden, kleinere Reparaturen selbst zu bezahlen, um seinen Schadenfreiheitsrabatt zu schonen.

Haupteinflussfaktoren auf die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge

Die Berechnung der Prämie für eine Kfz-Versicherungspolice basiert hauptsächlich auf drei Faktoren. Erstens spielt die Schadenfreiheitsklasse des Fahrers (Halters) eine wesentliche Rolle. Zweitens wird die Typklasse des Fahrzeugs berücksichtigt. Drittens ist auch die Regionalklasse des Fahrzeugs für die Kostenbestimmung relevant. Zusätzlich können andere Faktoren wie die jährliche Laufleistung Einfluss auf die Versicherungskosten haben (siehe weitere Details unten).

Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Versicherer stufen den Fahrzeughalter als Versicherungsnehmer in eine Schadenfreiheitsklasse ein und gewähren hierfür einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Dieser steigt mit den Jahren, in denen kein Schaden zu regulieren war. Diese Jahre lassen sich an der SF-Klasse ablesen. Das System gibt es übrigens auch in anderen Versicherungssparten. Bei der Kfz-Versicherung kommt es für die Haftpflicht und die Vollkasko zum Einsatz. Zu den jeweiligen Schadenfreiheitsklassen legen die Versicherer Beitragssätze fest. Diese Beitragssätze und teilweise auch der zeitliche Wechsel in eine andere SF-Klasse fallen zwischen einzelnen Versicherern uneinheitlich aus, seit dieser Markt im Jahre 1994 dereguliert wurde. Die Unterschiede sind nicht sehr groß, aber ein Vergleich kann sich lohnen. Es gibt für die SF-Klassen Empfehlungen durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherer), aber einzelnen Versicherungsunternehmen steht es frei, diesen Empfehlungen mehr oder weniger genau zu folgen. Prinzipiell reichen die Schadenfreiheitsklassen von 0 bis 35 und lehnen sich eng an die unfallfrei gefahrenen Jahre an (also SF 35 bei mindestens 35 unfallfreien Jahren). In den besten Klassen kann der Schadenfreiheitsrabatt 80 % erreichen. Es gibt darüber hinaus Sonderklassen wie S und M für Fahranfänger und Fahrer, die in den ersten Jahren schon Schäden erlitten haben und bei denen der Beitrag deutlich über 100 % steigt. Nicht alle Versicherer wenden diese Klassen an. Grundsätzlich ist die angewendete Tabelle in den Versicherungsbedingungen eines Versicherers nachzuschlagen. Eine allgemeingültige Tabelle für alle Versicherer gibt es wegen der Vertragsfreiheit nicht.

Typklasse

Die Typklasse ist für die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung maßgebend. Kraftfahrzeuge werden alljährlich durch einen Treuhänder im Auftrag des GDV einer Typklasse zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt anhand der im vergangenen Jahr regulierten Schäden für das entsprechende Fahrzeugmodell. So werden oft mehr Schäden an höher motorisierten Fahrzeugen reguliert, weil die Fahrer damit schneller unterwegs sind und mehr Unfälle verursachen. Die eigentlichen Ursachen für die Schadenshöhe in einer bestimmten Typklasse sind relativ komplex. So könnte ein bestimmtes, etwas höher motorisiertes, aber preiswertes Modell eher von jungen, männlichen Fahrern gekauft werden, die wiederum besonders unvorsichtig fahren. Ein anderes, ebenfalls hochmotorisiertes, aber teures Modell wird vielleicht eher von älteren Personen angeschafft, die vorsichtiger fahren. Es gelangt damit in eine günstigere Typklasse. Weitere Einflüsse neben der Unfallhäufigkeit sind Autodiebstähle, Glasschäden und Fahrzeugbrände. Der Indexwert einer Typklasse errechnet sich aus den regulierten Schäden bei einem Modell in Relation zu allen regulierten Schäden im Vorjahr. Die Versicherer haben wiederum aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit die Wahl, inwieweit sie den Typklassen-Empfehlungen des GDV folgen. Es gibt hierbei aber höchstens geringe Abweichungen. Die Zahl der Typklassen unterscheidet sich zwischen einzelnen Versicherungsbereichen (Haftpflicht und Kasko). Wenn ein Versicherer wegen einer Neueinstufung des bereits versicherten Fahrzeugs in eine teurere Typklasse die Prämie erhöht, darf der Versicherungsnehmer die Police außerordentlich kündigen (§ 40 VVG). Allerdings geben die Versicherer eine Typklassenänderung meistens schon deutlich vor Ablauf des entsprechenden Versicherungsjahres bekannt, das praktisch immer dem Kalenderjahr entspricht. Daher bedarf es selten der außerordentlichen Kündigung.

Regionalklasse

Die Regionalklasse wird ebenso wie die Typklasse nach der Schadenhäufigkeit des Vorjahres berechnet, allerdings ist hierbei die Region der Kfz-Zulassung maßgebend. So ist es bekannt, dass in manchen Großstädten sehr viel mehr Schäden reguliert werden als in ländlichen Regionen. Der GDV gab für das Jahr 2018 neue Regionalklassen für 413 Zulassungsbezirke heraus. Regionalklassen gelten für die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung, allerdings jeweils gesondert. So kann es sein, dass sich in einem Zulassungsbezirk die Regionalklasse für die Haftpflichtversicherung verbessert, für die Teilkasko hingegen verschlechtert. Auch hier sind die Hintergründe sehr komplex. Vielleicht sank durch verkehrstechnische Maßnahmen die Zahl der Unfälle, was sich günstig auf die Haftpflichtversicherung auswirkt, gleichzeitig stiegen möglicherweise die Diebstahlzahlen an. Diebstähle reguliert die Teilkasko. Auch das Wetter spielt für die Teilkasko eine erhebliche Rolle.

Zusatzleistungen bei der Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung lässt sich durch Zusatzleistungen ergänzen. Zwei dieser Zusatzleistungen gelten als wertvoll: der Pannen-Schutzbrief und der Rabattretter. Andere Leistungen können, müssen dem Fahrzeughalter aber nicht wirklich etwas bringen. Hier der Überblick:

  • Pannen-Schutzbrief: Der Service im Fall einer Panne reicht über die Leistungen hinaus, die Clubs wie ADAC & Co. anbieten. So werden die Kosten für ein Abschleppen über weitere Strecken, das Bergen nach einem Unfall, für die Hotelübernachtung und für die Weiterreise per Mietwagen, Bahn oder Flugzeug übernommen.
  • Rabattschutz oder „Rabattretter“: Diese sehr sinnvolle Zusatzleistung sorgt dafür, dass Fahrer ab SFK 4 und ab vollendetem 23. Lebensjahr im Schadensfall nicht automatisch in der SFK zurückgestuft werden. Sie behalten also ihren Schadenfreiheitsrabatt. Es gibt diese Zusatzleistung bei manchen Versicherungen ab der SFK 25 sogar kostenfrei.
  • Insassen-Unfallversicherung: Hiermit werden Schäden von Mitreisenden reguliert.
  • Mallorca-Police: Diese Zusatzleistung erhöht den Haftpflichtschutz für Mietwagen im europäischen Ausland, selbst die Türkei ist eingeschlossen. Den Namen „Mallorca-Police“ erhielt sie, weil sie anfangs vorwiegend durch Urlauber auf Mallorca genutzt wurde. Wer oft in Europa einen Mietwagen nimmt, sollte die Police abschließen.
  • Werkstattwahl: Für die Teil- und Vollkaskoversicherung bedeutet diese Zusatzleistung, dass der Halter den Wagen in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren lassen kann. Ansonsten könnte der Versicherer die Werkstatt vorgeben.
  • Kfz-Unfallversicherung: Im Schadensfall sind vorwiegend die Invalidität und der Tod wesentlich besser finanziell abgesichert.
  • GAP-Deckung: Die spezielle Absicherung schützt Leasingnehmer vor Folgekosten eines Leasingvertrages im Falle eines Totalverlustes (Totalschaden oder Diebstahl). Die Versicherung deckt die Lücke (engl. gap) zwischen der üblichen Versicherung und den eigentlichen Regelungen eines Leasingvertrages, die wenigstens eine teilweise Kostenübernahme des Leasingnehmers vorsehen.

Autoschäden durch Tiere

Diese Schäden sind nicht automatisch durch die Teilkasko versichert. Üblicherweise umfasst die Teilkaskoabsicherung nur Schäden durch einen Marder im Motorraum und durch Haarwildunfälle mit dem sich bewegenden Fahrzeug. Wenn also ein Fahrer einen Unfall mit einem Reiter hat oder wenn das Pferd das parkende Auto beschädigt, springt die Teilkasko nicht unbedingt ein. Dasselbe gilt für den Unfall mit einer Schaf- oder Kuhherde sowie mit Vögeln. Einige Versicherer schließen aber inzwischen in die Teilkaskopolice alle Tierunfälle und -schäden mit ein.

Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung lässt sich ordentlich mit der Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Dieses ist bei vielen Versicherern das Kalenderjahr, doch es gibt auch unterjährig endende Policen. Für eine auf das Kalenderjahr bezogene Police wäre der Kündigungstermin der 30. November. Sollte die Laufzeit der Police beispielsweise am 1. Mai begonnen haben und die Police unterjährig enden, könnte der Versicherungsnehmer bis zum 31. März kündigen. Zum Kündigungstermin muss die Kündigung schriftlich beim Versicherer vorliegen, ansonsten verlängert sich der Vertrag immer um ein Jahr. Die außerordentliche Kündigung ist nach einer Schadensregulierung und nach einer Beitragserhöhung, beispielsweise wegen einer Änderung der Typ- oder Regionalklasse möglich. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer über die Beitragserhöhung informiert wurde. In der Kündigung muss der Grund angegeben werden.

FAQ zur Kfz-Versicherung

Die Versicherer ändern alljährlich ihre Preisstrukturen. Daher kann ein Wechsel nach einer gründlichen Recherche jedes Jahr zu einer Ersparnis beim Beitrag führen. Auch der Wechsel des Fahrzeugs wäre ein Anlass, die Versicherung zu überdenken.

Es gibt viele Einflussfaktoren auf die Prämie, die der Versicherungsnehmer steuern kann. Der Schadenfreiheitsrabatt lässt sich über einen Rabattretter bewahren, die Werkstattbindung kann die Prämie senken oder durch eine Zusatzleistung aufgehoben werden (siehe oben). Entscheidende Kennzahlen für die Prämienhöhe sind außerdem:

  • Garage oder Stellplatz
  • Laufleistung
  • Zahl der Nutzer
  • Wohnort
  • Beruf
  • Familienstand und Kinder im Haushalt
  • Alter des Versicherungsnehmers
  • Dauer des Führerscheinbesitzes
  • Alter des Fahrzeugs
  • Punktestand in Flensburg

Die Versicherer berücksichtigen diese Punkte mehr oder weniger stark. Der Versicherungsnehmer kann sie in Grenzen beeinflussen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert selbst verursachte Schäden an fremden Fahrzeugen, Personen, Tieren oder Sachen ab. Bei der Vollkasko sind zudem selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus abgesichert. Die Teilkasko sichert fremd verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht von einem anderen Fahrzeug ausgehen (hier greift die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers). Zusatzleistungen sind der Rabattretter, der Pannenschutzbrief, die Insassen-Unfallversicherung, die Kfz-Unfallversicherung, die freie Werkstattwahl, die Mallorca-Police und die GAP-Deckung.

Die deutsche Kfz-Versicherung bezieht sich auf das Fahrzeug und dessen Halter sowie zusätzliche, in der Police vermerkte Fahrer. Diese Fahrer müssen nicht namentlich genannt werden, es genügt beispielsweise der Zusatz “Lebenspartner” oder “Mitarbeiter”. In der Schweiz und in wenigen anderen Staaten müssen sich hingegen die Führerscheininhaber unabhängig vom Fahrzeug versichern. Das deutsche Versicherungsrecht geht davon aus, dass der Halter und in der Police zusätzlich vermerkte Personen – bei Firmenwagen ein Personenkreis von Mitarbeitern – das Fahrzeug lenken. Diese Personen sind durch die Kfz-Police als Fahrer versichert. Wenn jemand das Fahrzeug fährt, der nicht in der Police vermerkt ist, hat der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht und muss im Schadensfall mit Nachforderungen der Versicherungsgesellschaft bis hin zum Regress rechnen.

Regionalklassen beeinflussen die Versicherungsprämie nach dem Zulassungsbezirk, Typklassen nach dem Fahrzeugmodell.

Es gilt die Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Mehr zu Kündigungsfristen finden sie hier.

Nach einer Schadensregulierung und bei einer Prämienerhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht. Mehr zum Sonderkündigungsrecht finden sie hier.

Sonderausstattungen sind je nach Police bis zu einer bestimmten Deckungssumme – oft 10.000 Euro – versichert. Teurere Sonderausstattungen müssen gesondert abgesichert werden. Mehr zum Kaskoversicherung finden sie hier.

Grundsätzlich ja, in Europa praktisch uneingeschränkt. Andere Länder können von der Versicherungsgesellschaft wegen bestimmter Gefahren ausgeschlossen werden. Darüber muss sich der Versicherungsnehmer informieren, wenn er ein solches Land mit dem eigenen Pkw bereist. In den 1990er Jahren (während des Balkankrieges) waren das auch europäische Staaten des Balkans.

Mit dem Saisonkennzeichen darf ein Fahrzeug nur in einer bestimmten Saison fahren (meist im Sommer). In der übrigen Zeit kann der Versicherungsnehmer die Versicherung beitragsfrei mit einem Mindestschutz ruhen lassen.

Verbandskasten, Warnwesten (eine in Deutschland, in anderen Staaten – darunter Österreich – eine pro Reisenden) und Warndreieck.

Diese Übertragung ist unter engen Verwandten und Angehörigen einer häuslichen Lebensgemeinschaft möglich. Der Empfänger kann aber nur den SFR erreichen, den er laut Führerscheinbesitz mit einem eigenen Fahrzeug erreicht hätte, das er ab Führerscheinerwerb durchgehend schadenfrei bewegt hätte.

Ja, sie müssen dann in der Police mit eingetragen werden. Das ist aber nicht immer möglich, weil es Sonderfälle gibt. So könnte in einem Notfall der Nachbar den Fahrzeughalter in dessen Wagen zur Notaufnahme fahren, auch könnte ein Kollege nach einer Feier den betrunkenen Fahrzeughalter in dessen Wagen heimfahren. Die Versicherungsgesellschaft kann dann im Schadensfall die Kosten für die zu geringe Policendeckung und unter Umständen einen Regress fordern. Wie weit die Versicherung dabei geht, ist Ermessensfrage. Im Falle der Notaufnahme lässt sie wahrscheinlich Kulanz walten.

Hierbei handelt es sich um eine Zusatzabsicherung mit sehr hohen Leistungen bei Unfällen oder Pannen.

Es handelt sich um synonyme Bezeichnungen für eine Zusatzleistung, welche die automatische Rückstufung in der SFK bei einem Schaden verhindert. Diese Leistung rettet den Schadenfreiheitsrabatt.