Bußgeldrechner 2026: Jetzt Punkte und Bußgeld berechnen
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Transparenz

Bußgeldrechner

Mit unserem Bußgeldrechner können Sie schnell und einfach erfahren, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbot Sie für Ihren Verkehrsverstoß zu erwarten haben!
Geschrieben von
Philipp Staedele

So funktioniert unser Bußgeldrechner

Unser Online-Rechner ist Ihr praktisches Werkzeug, um schnell und unkompliziert die finanziellen und rechtlichen Folgen eines Verkehrsverstoßes zu ermitteln. Das Tool berechnet für Sie die voraussichtliche Höhe des Bußgeldes gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog, ermittelt die drohenden Punkte in Flensburg und zeigt Ihnen, ob eine temporäre Mobilitätssperre in Form eines Fahrverbots im Raum steht. Die Bedienung ist denkbar einfach – Sie müssen lediglich die folgenden Angaben zu Ihrem Vorfall machen:

  • Tatbestand: Wählen Sie zuerst die Kategorie Ihres Verstoßes aus (Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand, Rotlicht-Verstoß oder Alkohol am Steuer).

Abstand

  • Gefahrene Geschwindigkeit: Wählen Sie aus, wie schnell Sie zum Zeitpunkt der Messung unterwegs waren.
  • Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug: Geben Sie an, wie knapp Sie auf den Vordermann aufgefahren sind (meistens als Bruchteil des halben Tachowertes im Bußgeldbescheid angegeben).
  • Probezeit: Falls Sie sich noch in der zweijährigen Führerschein-Bewährungsphase befinden, ermittelt unser Rechner sofort, ob es sich um einen schwerwiegenden A-Verstoß handelt. In diesem Fall drohen eine Probezeitverlängerung sowie die Anordnung eines Aufbauseminars.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Für eine präzise Auswertung benötigt unser Rechner nur wenige Eckdaten: Ihre gefahrene Geschwindigkeit, das zulässige Tempolimit, den Ort des Verstoßes (innerorts oder außerorts) sowie die Fahrzeugart. Auch der gesetzliche Toleranzabzug wird automatisch berücksichtigt.

Rotlicht

  • Rotphase: Bestimmen Sie, ob die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde (einfacher Rotlichtverstoß) oder bereits länger als eine Sekunde (qualifizierter Rotlichtverstoß) rot war.
  • Sachbeschädigung & Gefährdung: Kam es durch das Überfahren der Ampel zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Sachschaden? Diese Faktoren erhöhen das Strafmaß laut Bußgeldkatalog drastisch und führen in der Regel direkt zu einem Fahrverbot.

Alkohol am Steuer

  • Alter und Führerscheinstatus: Bei Alkohol-Verstößen ist das Alter entscheidend. Für Fahranfänger unter 21 Jahren sowie Personen in der Probezeit gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze.

Nach der Eingabe wertet unser Tool die Daten auf Basis der aktuellen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) aus und liefert Ihnen eine übersichtliche Zusammenfassung der drohenden Sanktionen.

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts)

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Tempoverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften im Überblick:

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Legende: — = Keine Auswirkung / Nicht zutreffend;
* Ein Fahrverbot wird in der Regel dann verhängt, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr geblitzt werden (Wiederholungstäter-Regelung).
bis 10 km/h 30 €
11 – 15 km/h 50 €
16 – 20 km/h 70 €
21 – 25 km/h 115 € 1
26 – 30 km/h 180 € 1 (1 Monat)*
31 – 40 km/h 260 € 2 1 Monat
41 – 50 km/h 400 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 560 € 2 2 Monate
61 – 70 km/h 700 € 2 3 Monate
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate

Bußgeld Geschwindigkeitsüberschreitung (außerorts)

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Tempoverstößen außerhalb geschlossener Ortschaften (z. B. Landstraße, Autobahn):

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Hinweis: * Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
bis 10 km/h 20 €
11 – 15 km/h 40 €
16 – 20 km/h 60 €
21 – 25 km/h 100 € 1
26 – 30 km/h 150 € 1 (1 Monat)*
31 – 40 km/h 200 € 1 (1 Monat)*
41 – 50 km/h 320 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 480 € 2 1 Monat
61 – 70 km/h 600 € 2 2 Monate
über 70 km/h 700 € 2 3 Monate

Gesetzliche Grundlage: Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog

Die mathematische Basis unseres Online-Rechners bildet der offizielle Bußgeldkatalog (BKatV). Diese Sammlung rechtlicher Verordnungen stellt sicher, dass Verkehrsverstöße in ganz Deutschland einheitlich sanktioniert werden. Die Strafen sind dabei streng nach Art und Schwere des Vergehens gestaffelt. Ob Raser, Drängler oder Fahrten unter Alkoholeinfluss – jede Zuwiderhandlung ist an feste Regelsätze gekoppelt, die das Kraftfahrt-Bundesamt vorgibt und die Sie später im amtlichen Bußgeldbescheid wiederfinden.

Unser Rechner gleicht Ihre Angaben direkt mit diesen gesetzlichen Tabellen ab. So erfahren Sie ohne langes Suchen in Gesetzestexten, wie viel Geld fällig wird, wie sich Ihr Punktekonto in Flensburg verändert und ob ein temporärer Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Wann Ihnen unser Rechner konkret hilft

Die digitale Überprüfung ist in verschiedenen Szenarien sinnvoll:

  • Nach Erhalt des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids: Um die behördlichen Vorwürfe rechnerisch zu überprüfen und zu verstehen, wie das Strafmaß zustande kommt.
  • Zur Orientierung vor dem Einspruch: Als verlässliche erste Einschätzung, um das finanzielle Risiko abzuwägen, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
  • Präventive Information: Um sich über die aktuellen, verschärften Sanktionen der StVO-Regelungen im Klaren zu sein.
Bußgeldkatalog: Wie viel Bußgeld droht im Ernstfall?

Das Strafmaß ist stark vom Ort und der Gefährdung abhängig. Zwei Beispiele verdeutlichen die Spanne:

  • Eine Überschreitung von 10 km/h innerorts kostet pauschal 30 €. Außerorts liegt das Bußgeld für dasselbe Vergehen bei 20 €.
  • Wer auf der Autobahn das Tempolimit um mehr als 40 km/h überschreitet, muss mit 200 € Bußgeld, einem Punkt und einem Monat Fahrverbot rechnen. Innerorts kostet derselbe Verstoß bereits 400 € und zieht zwei Punkte nach sich.

Unser Rechner schützt Sie vor bösen Überraschungen und zeigt Ihnen exakt, wo Sie stehen.

Das aktuelle Punktesystem in Flensburg

Sämtliche eingetragenen Verstöße werden im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst. Das System dient dem Schutz der Allgemeinheit vor chronischen Verkehrssündern. Die Punktevergabe ist gesetzlich wie folgt gedeckelt:

Wie viele Punkte gibt es für welches Vergehen?
  • 1 Punkt (Schwere Ordnungswidrigkeit): Wird bei geringeren Verstößen fällig, die die Sicherheit beeinträchtigen (z. B. Handy am Steuer oder Tempoverstöße ab 21 km/h).
  • 2 Punkte (Besonders schwere Ordnungswidrigkeit / Straftat): Wird vergeben, wenn zusätzlich ein Fahrverbot angeordnet wird (z. B. qualifizierter Rotlichtverstoß oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen).
  • 3 Punkte (Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis): Das Maximum für Vergehen mit krimineller Relevanz, beispielsweise Fahrerflucht oder schwere Trunkenheit im Verkehr.

Achtung: Sobald sich das Punktekonto auf 8 Punkte summiert hat, wird die Fahrerlaubnis unwiderruflich entzogen.

Wofür keine Punkte vergeben werden

Nicht jedes Fehlverhalten im Straßenverkehr führt zu einem Eintrag in Flensburg. Reine Verwarnungsgelder ohne Punktevergabe werden verhängt bei:

  • Einfachen Park- und Halteverstößen (sofern keine Rettungswege blockiert oder Einsatzkräfte behindert werden).
  • Geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen bis maximal 20 km/h (hier bleibt es bei einer rein finanziellen Geldbuße).
  • Verstößen gegen Umweltplaketten-Regelungen oder das Vergessen des Führerscheins.

Wann werden die Punkte in Flensburg wieder gelöscht?

Im Gegensatz zum alten Recht vor der Punktereform verfallen Punkte heute einzeln und sind nicht mehr vom Verhalten bei neuen Verstößen abhängig (sogenannte starre Tilgungsfristen). Es gelten folgende Zeitspannen:

  • Verstöße mit 1 Punkt verjähren und löschen sich automatisch nach 2,5 Jahren.
  • Verstöße mit 2 Punkten verjähren nach exakt 5 Jahren.
  • Schwere Straftaten im Verkehr mit 3 Punkten besitzen eine Tilgungsfrist von 10 Jahren.

Fahrverbot: Wann der Führerschein temporär abgegeben werden muss

Ein Fahrverbot ist eine der einschneidendsten Maßnahmen des Verkehrsrechts. Es zwingt den Fahrer, seinen Führerschein für einen Zeitraum von einem bis maximal drei Monaten bei der Bußgeldstelle zu hinterlegen. Ein Fahrverbot droht im Regelfall sofort bei gravierenden Vergehen wie Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille), Drogenkonsum oder dem Überfahren einer roten Ampel nach mehr als einer Sekunde. Für Ersttäter gilt meist eine viermonatige Frist, in der sie den Antritt des Fahrverbots flexibel wählen können.

Ab wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Statistiken zeigen, dass ein beachtlicher Teil aller behördlichen Bußgeldbescheide fehlerhaft ist. Häufige Ursachen sind Messfehler der Blitzer-Systeme, falsche Zuordnungen auf dem Foto oder formale Fehler im Dokument selbst. Ein Einspruch ist besonders aussichtsreich, wenn:

  • Das Beweisfoto unscharf ist und der Fahrer nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.
  • Die Eichfristen des verwendeten Messgeräts nachweislich abgelaufen waren.
  • Formale Pflichtangaben im Bescheid fehlen.

Wichtig: Nach der offiziellen Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie eine strikte Frist von 14 Tagen, um schriftlich bei der zuständigen Behörde Einspruch einzulegen. Verstreicht diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und die Sanktionen unumstößlich.

FAQ

Nicht nur ein Bußgeld oder Punkte können bei Tempoverstößen drohen, sondern auch Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Unterschied liegt in der Dauer und der Schwere des Verstoßes. Ein Fahrverbot ist temporär und wird für schwere Verstöße verhängt, jedoch behalten Sie in der Regel Ihre Fahrerlaubnis. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich um den dauerhaften Verlust des Führerscheins, der nach besonders schweren Verkehrsverstößen bei wiederholten Punkten in Flensburg erfolgen kann.

Die Bußgeld-Höhe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung hängt von der Höhe der Überschreitung ab. Eine Überschreitung von 10 km/h kann zu einer Strafe von 20 € führen, während eine Überschreitung von mehr als 40 km/h auf der Autobahn deutlich teurer und mit Punkten oder einem Fahrverbot verbunden sein kann.

Der Bußgeldrechner berücksichtigt den üblichen Toleranzabzug, der in vielen Fällen bei der Berechnung von Bußgeld und Punkten angewendet wird. Üblicherweise liegt dieser bei 3 km/h für Geschwindigkeitsmessungen. Dieser Toleranzabzug kann dafür sorgen, dass kleinere Überschreitungen nicht sofort zu einer Strafe oder Punkten führen.

Der Bußgeldrechner auf dieser Seite informiert über Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Pkw-Fahrer und für Lkw-Fahrer. Auch Motorradfahrer können den Bußgeldrechner verwenden, da für sie dieselben Bußgelder wie für Pkw-Fahrer gelten. Ähnliches gilt für Wohnmobilfahrer: Je nach Fahrzeugzulassung greifen entweder die Regelungen für Pkw- oder Lastkraftwagen-Fahrer im Bußgeldrechner.

Sie haben mit dem Bußgeldrechner erfahren, dass Ihnen möglicherweise Punkte drohen und möchten wissen, wie Ihr aktueller „Punktestand“ im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes aussieht?

Punktestand in Erfahrung bringen

Per Post: Senden Sie einen Antrag an das Fahreignungsregister in Flensburg. Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Online: Besitzen Sie den neuen Personalausweis mit Datenchip? Dann können Sie Ihren Punktestand bequem online über die Website des Kraftfahrt-Bundesamtes im Bereich „Fahreignungsregister“ abrufen.

Über den Autor
Philipp Staedele