Der ADAC ist nach wie vor der mitgliederstärkste deutsche Automobilclub und bietet neben den typischen Leistungen eines Automobilclubs auch weitere Dienstleistungen rund um Fahrzeuge an. Während die Kfz-Versicherung bis vor einigen Jahren noch über Produktpartner angeboten wurde, gibt es inzwischen eine eigene ADAC-Autoversicherung, die Tarife in drei verschiedenen Varianten anbietet.
Drei Tarifvarianten im Angebot
Beim ADAC gibt es die Kfz-Versicherung in drei verschiedenen Varianten:
- Basis
- Komfort
- Premium
Die Basisdeckung bietet nur einen einfachen Versicherungsschutz und eignet sich besonders für preisbewusste Kunden. In der Kaskoversicherung gibt es in der Basisdeckung aber stärkere Einschränkungen, sodass der Basistarif vorwiegend für Kunden interessant ist, die nur eine Haftpflichtversicherung benötigen.
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Die Komfort- und Premium-Tarife bieten deutlich erweiterte Leistungen. Abhängig vom gewählten Tarif bekommen ADAC-Kunden innerhalb der ersten 24 oder sogar 36 Monate den Kaufpreis des Neu- oder Gebrauchtwagens erstattet, wenn das Fahrzeug durch einen Totalschaden zerstört oder gestohlen wird.
Schutzbriefleistungen bei der ADAC Kfz-Versicherung
Die ADAC-Autoversicherung verzichtet auf einen separaten Schutzbrief, der im Rahmen der Kfz-Versicherung gewählt werden kann. Kunden entscheiden sich stattdessen für eine Mitgliedschaft im Automobilclub. Diese bietet nicht nur erweiterte Leistungen im Vergleich zu normalen Schutzbriefen, sondern auch noch einen zusätzlichen Beitragsnachlass für die Kfz-Versicherung.
ADAC Autoversicherung kündigen – so geht es
Die ADAC-Versicherung lässt sich wie jede andere Autoversicherung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertrags kündigen. In vielen Fällen ist die Kündigung zum 01.01. eines Jahres möglich. Die Kündigung muss bei der ADAC Kfz-Versicherung dann spätestens am 30.11. des Vorjahres eingehen. Sie können den Vertrag in Textform kündigen, eine E-Mail oder ein Fax sind ausreichend. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung rechtzeitig bei der ADAC Kfz-Versicherung eingehen muss.
Wenn Sie die normale Kündigungsfrist verpassen, haben Sie nach Zugang der Beitragsrechnung noch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die ADAC-Versicherung die Preise erhöht hat. Dann dürfen Sie Ihren Vertrag noch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
ADAC Kontakt
ADAC Autoversicherung AGHansastraße 19
80686 München
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Hotline: 089 76760
Rechtsform: Aktiengesellschaft mit Sitz in München
Eingetragen beim Amtsgericht München
Handelsregisternummer HRB 169146
Umsatzsteueridentifikationsnummer / USt-IdNr.: DE 256426738
Versicherungssteuernummer: 802/ V90810022965
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80686 München | |
Fax: | +49 89 76760 |
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