Haftet der Halter des versicherten Fahrzeugs für einen im Straßenverkehr entstandenen Schaden, begleicht die Haftpflichtversicherung alle Kosten, die im Rahmen der Regulierung dieses Schadens entstanden sind. Dabei sind sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.
Der Haftpflichtbestandteil der Kfz-Versicherung kann auf Wunsch jedoch um eine sogenannte Kaskoversicherung erweitert werden. Die Leistung einer Kaskoversicherung wird dabei in Vollkasko und Teilkasko unterschieden. Beide Teile können jeweiliger Erweiterungsbestandteil der KFZ-Haftpflichtabsicherung sein. Die Arten der Kaskoversicherung werden im Folgenden näher beschrieben.
Teilkasko und Vollkasko – was ist das?
Die oft auch kurz als Teilkasko und Vollkasko bezeichneten Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen sind wie bereits beschrieben Arten der Kaskoversicherung. Dabei ist eine Kaskoversicherung wie angedeutet grundsätzlich eine freiwillige Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Im Gegensatz zum Haftpflichtteil übernimmt die Kaskoversicherung jedoch nicht die Ansprüche Dritter im Fall eines Schadens. Vielmehr geht es bei Vollkasko und Teilkasko um den Schutz des Fahrzeugs selbst. Die Kaskoversicherung hat im Fall der Fälle also praktisch eine werterhaltende Funktion. Dabei unterscheiden sich Voll- und Teilkasko in Ihrem Leistungsumfang. Bei Wahl einer Kaskoversicherung sollte dies immer berücksichtigt werden.
Grob beschrieben deckt die Teilkasko (fast) jeglichen Schaden ab, auf dessen Ursache der Halter des Fahrzeugs keinen Einfluss hat. Dazu gehören etwa ein durch Hagel oder Sturm entstandener Schaden am versicherten Fahrzeug. Doch zum Beispiel auch Beschädigungen durch einen Zusammenprall mit Wild ist bei den meisten Versicherern innerhalb der Teilkasko mitversichert.
Eine Vollkasko bietet dem Versicherten den umfangreichsten Schutz für sein Fahrzeug. Sie beinhaltet alle Leistungsfälle, die auch von der Teilkasko abgedeckt werden. Zusätzlich dazu ist auch ein vom Fahrer selbst (mit-)verschuldeter Schaden versichert. So etwa ein Schaden am Fahrzeug durch einen vom Fahrer selbst verursachten Unfall ohne Fremdeinwirkung.
Neben solchen selbst verschuldeten Versicherungsfällen deckt die Vollkasko allerdings auch Schäden durch Vandalismus oder Unfallschäden mit anschließender Fahrerflucht ab. Die Vollkasko bietet also vollumfänglichen Schutz, der in aller Regel lediglich in grob fahrlässigen Fällen verwehrt wird. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Fahrer des versicherten Kfz einen Unfall verursacht, ohne dass er zu diesem Zeitpunkt einen Führerschein besitzt.
Gleiche Leistung, unterschiedlicher Preis
Die Höhe der vom Versicherten zu zahlenden Prämie richten Versicherer oftmals am individuellen Risiko des betreffenden Vertrags aus. Auch bei der Kfz-Versicherung ist dies so. Allerdings wird nicht nur das Fahrzeug und sein Wert bei der Beitragsberechnung betrachtet, sondern auch dessen Halter. Neben dem KFZ haben also auch individuell unterschiedliche persönliche Rahmenbedingungen des Versicherten Einfluss auf die Höhe des Zahlbeitrages.
Um eine entsprechende Unterscheidung der Versicherten vornehmen zu können, existieren sogenannte Schadenfreiheitsklassen. Diese spiegeln wider, wie lange ein Halter unfallfrei versichert war oder wie lange er keinen Schaden versicherungsseitig regulieren lassen musste. Je länger dies der Fall war, desto günstiger die persönliche Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Positive Auswirkungen auf den Beitrag sind die Folge. Schadenfreiheitsklassen existieren sowohl in der KFZ-Haftpflicht als auch in der Kaskoversicherung. Dabei können Vollkasko und Teilkasko unterschiedlichen Schadenfreiheitsklassen unterliegen.
In einem über den Versicherer regulierten Schadensfall kann es in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko des Fahrzeugs zur Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse und somit des Versicherungsbeitrags des Halters kommen. In der Teilkasko hingegen sind keine Hochstufungen möglich. Diesbezüglich werden die verschiedenen Kaskoversicherungen unterschiedlich behandelt.
Wann der Abschluss einer Kaskoversicherung lohnt
Wird eine Kaskoversicherung abgeschlossen, erhöht diese den zu zahlenden Beitrag. Je nach Leistungsumfang kann diese Beitragserhöhung unterschiedlich sein. Aufgrund umfangreicher Leistungen ist die Vollkasko folglich recht preisintensiv, während der Abschluss einer Teilkasko den Zahlbetrag meist relativ überschaubar erhöht. Die genaue Beitragshöhe hängt jedoch von den individuellen Rahmenbedingungen des Versicherten und dem zu versichernden Fahrzeug ab.
Wie eingangs beschrieben, ist die Nutzung einer Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht. Ob ein zusätzlicher Abschluss einer Kaskoversicherung sinnvoll ist, hängt in erster Linie von Typ und Alter des Fahrzeugs ab. Denn diese Faktoren haben maßgeblichen Einfluss auf dessen Wert.
Der preisliche Aufwand einer Vollkasko steht oftmals nur bei neueren Fahrzeugen im angemessenen Verhältnis. Die Teilkasko hingegen ist häufig auch noch für die Absicherung von Fahrzeugen interessant, die bereits einige Jahre alt sind. Bereits recht alte Wagen hingegen werden größtenteils nur noch mittels Kfz-Haftpflichtversicherung versichert, um Versicherungskosten einzusparen. Denn im Normalfall ist ihr Wert nur noch gering.