Vollkaskoversicherung » Alles was Sie zur Vollkasko wissen müssen
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Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verschuldeten Unfall und durch Vandalismus ab. Sie ist gegenüber der Teilkaskoversicherung eine eigenständige Versicherung, obwohl die Anbieter praktisch immer die Teilkasko in eine Vollkaskopolice integrieren.
Geschrieben von
Thomas Schulz

Wichtig zu wissen: die Verbindung zwischen Voll- und Teilkaskoversicherung

Die gängigen Vollkaskopolicen schließen eine Teilkaskoversicherung mit ein, andere Angebote gibt es auf dem deutschen Markt nicht oder nur auf Anfrage. Eine solche Anfrage könnte sich unter Umständen sogar für einen Fahranfänger lohnen, der den Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkasko – den es hier genauso wie in der Haftpflicht gibt (nicht aber in der Teilkasko!) – senken möchte und der davon ausgeht, dass er eher selbst einen Schaden an seinem Fahrzeug verursacht, als ihn durch Fremdeinwirkung erleidet.

Die Vollkasko ohne Teilkasko wäre also hilfreich, um entweder schneller in eine bessere Schadenfreiheitsklasse zu gelangen oder diejenigen Schäden regulieren zu lassen, die Fahranfänger gehäuft verursachen, nämlich mit dem eigenen Auto in der Tiefgarage die Wand touchieren etc.

Doch kaum jemand versucht eine solche Police (Vollkasko ohne Teilkasko) abzuschließen, es sind daher auch keine Versicherer bekannt, die das anbieten. Somit ist das Szenario nur interessant, um aufzuzeigen, dass die beiden Vertragsteile Voll- und Teilkasko rechtlich voneinander unabhängig existieren. Das betrifft auch den Fakt der Selbstbeteiligung, die für beide Vertragsbestandteile gesondert vereinbart wird. Das bedeutet:

  • Der anteilige Beitrag für die Vollkaskoversicherung sinkt in der verbundenen Vollkaskopolice durch den Schadenfreiheitsrabatt für die Vollkasko, wenn der Fahrer keine Vollkaskoschäden regulieren lässt.
  • Ein Teilkaskoschaden belastet den Schadenfreiheitsrabatt für die Vollkaskoversicherung nicht.
  • Es ist daher auch zu überlegen, in welchem Umfang die Selbstbeteiligung für beide Vertragsbestandteile zu wählen ist. Halter, die eher einen Vollkaskoschaden – auch durch Vandalismus – befürchten, weil sie ihr Fahrzeug beispielsweise oft auf der Straße parken, sollten die Selbstbeteiligung in der Vollkasko etwas höher wählen.

Wer schließt eine Vollkaskoversicherung ab?

Die Vollkaskoversicherung eignet sich auf jeden Fall für höherwertige, jüngere Fahrzeuge, denn die entsprechenden Schäden können teuer werden. Bei älteren Wagen lohnt sich die Police in der Regel nicht.

Des Weiteren sollten unerfahrene Autofahrer (Fahranfänger) mit einem nicht zu günstigen Auto doch auf die Vollkaskopolice setzen. Der Klassiker sind sehr junge Menschen, die gerade den Führerschein erworben haben und von ihren Eltern einen relativ hochwertigen Wagen geschenkt bekommen, den sie sich selbst wahrscheinlich nicht geleistet hätten. Die Gefahr eines selbst verursachten Schadens am eigenen Fahrzeug durch Unachtsamkeit ist sehr hoch.

Eine zweite Personengruppe sind etwas ältere Fahrer, die manchmal fahrlässig werden und durch ihr Lebensalter über genügend Geld für ein hochwertiges Auto verfügen. Auch diesen ist dringend zu einer Vollkaskopolice zu raten.

Nicht zuletzt gibt es Geschäftsleute, die daheim zwar das hochwertige Fahrzeug in die Garage stellen, jedoch oft beim Kunden oder vor dem Büro auf der Straße parken. Auch diese werden eine Vollkaskoversicherung abschließen, die den wirklichen Rundum-Schutz für das Kraftfahrzeug bietet.

Viele Menschen denken bei dieser Versicherung nur daran, dass sie selbst einen Schaden verursachen könnten, doch die Gefahr von Vandalismus ist gerade bei teureren Fahrzeugen sehr groß. Der Lack wird böswillig zerkratzt, es werden Spiegel abgebrochen und sogar Scheiben eingeschlagen. Es gibt daher die Faustregel, dass jeder Wagen unter fünf Jahren Laufzeit und ab einer fünfstelligen Kaufsumme über eine Vollkaskoversicherung verfügen sollte. Auch teurere Motorräder, deren Bestandteile besonders ungeschützt sind und die sogar einfach umgeworfen werden können, benötigen am besten den Vollkaskoschutz.

Vollkaskoversicherung günstiger als Teilkasko?

Es kann Fälle geben, in denen der Versicherer für die verbundene Voll- und Teilkaskopolice einen Rabatt gewährt und durch den stetig sinkenden Anteil der Vollkasko bei langjähriger Schadenfreiheit die verbundene Police schließlich günstiger wird als eine für dasselbe Fahrzeug und den gleichen Fahrer abgeschlossene reine Teilkaskopolice. Dieser Fall ist aber vergleichsweise selten, auch wenn er oft kommuniziert wird, um Halter zur Vollkaskopolice zu motivieren.

Regulierung durch die Vollkaskopolice

Die Police reguliert in der Regel drei Arten von Schäden, obwohl ihr juristischer Zweck laut Versicherungsbedingungen auf die ersten beiden Arten beschränkt ist:

  • Schäden, die der Fahrer selbst an seinem Fahrzeug verursacht
  • Schäden durch Vandalismus
  • Schäden durch einen fremden Fahrer, wenn dieser Unfallflucht begeht

Die dritte Schadensart ist unter anderem der typische Parkplatzschaden. Hierbei bemerkt der Unfallverursacher den Schaden entweder gar nicht oder verlässt vorsätzlich den Unfallort, ohne seine Kontaktdaten zu hinterlassen.

Normalerweise wäre seine Haftpflichtversicherung zuständig. Wenn der Verursacher doch noch gefunden wird, zahlt diese auch, das regeln die Versicherungen der Kontrahenten untereinander. Wenn jedoch der Verursacher nicht zu ermitteln ist, reguliert die Vollkaskoversicherung des geschädigten Halters den Schaden, der praktisch unter „Vandalismus“ verbucht wird. Diese juristische Einordnung ändert sich wieder, wenn der Verursacher ermittelt wird und seine Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.

Es muss sich jedoch nicht zwingend um einen anderen Autofahrer handeln, schließlich könnte auch eine Person mit dem Einkaufswagen auf dem Parkplatz des Supermarkts das Auto gestreift haben. Dann gibt es vielleicht gar keine Haftpflichtversicherung, die regulieren könnte.

Was reguliert die Vollkaskoversicherung nicht?

Grundsätzlich reguliert der Bereich der Vollkasko nicht die typischen Teilkaskoschäden, zu denen auch Diebstahl gehört. Daher reguliert sie auch keine Unterschlagung, wenn jemand sein Fahrzeug einem anderen Fahrer überlässt (zum Beispiel für die Probefahrt beim Verkauf) und der Interessent sich damit absetzt.

Weil das aber ein Fall für die Teilkasko wäre, verbinden die Versicherer die Voll- mit der Teilkaskopolice, damit es in solchen Fällen zu keinen Unklarheiten kommt. Ein heikler Fall kann ein Schaden sein, den zwar der Fahrer verursacht, der aber auf ein Wettereignis zurückzuführen ist. Das wäre etwa der Fall, wenn der Fahrer auf sehr nasser Bahn zu schnell fährt. Auch Reifenschäden sind in der Vollkasko nicht versichert, wenn sie allein für sich (durch Verschleiß) auftreten.

Rabatt durch die Selbstbeteiligung

Wenn der Fahrer eine Selbstbeteiligung ab rund 300 € wählt, erhält er von vielen Versicherungen einen Prämienrabatt. Diesen Rabatt gewähren die Versicherer, weil sie sich den Verwaltungsaufwand für die Regulierung kleinerer Blechschäden sparen möchten.

Wer nun eine Vollkaskoversicherung wählt, sollte einmal den Rabatt bei verschiedenen Anbietern testen. Das lässt sich online ausprobieren. In einem Vollkaskoversicherungen-Vergleich kann der Interessent die Höhe seiner Selbstbeteiligung angeben und dann schauen, wie sich der Tarif einzelner Anbieter dementsprechend gestaltet.

Schadenfreiheits-, Typ- und Regionalklasse: Unterschiede zwischen einzelnen Versicherungsarten

Zur Verdeutlichung:

  • Alle drei Versicherungsarten werden nach Typ- und Regionalklasse berechnet. Es entstehen in verschiedenen Regionen und bei verschiedenen Fahrzeugtypen unterschiedlich hohe Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoschäden. Die Versicherer ermitteln diese Klassen alljährlich neu.
  • Nur in der Vollkasko und in der Haftpflichtversicherung gibt es Schadenfreiheitsklassen und damit einen Schadenfreiheitsrabatt. Dieser belohnt Fahrer, die schadenfrei fahren und daher weder ihr eigenes Fahrzeug beschädigen (Vollkasko) noch Fremdschäden verursachen (Haftpflicht).

Die Typ- und Regionalklassen können sich leicht zwischen den einzelnen Versicherungssegmenten unterscheiden. Es ist möglich, dass in einer Region mehr Teilkasko als Vollkasko- oder Haftpflichtschäden reguliert wurden. Dasselbe betrifft die Fahrzeugtypen. Die Unterschiede sind nicht zwingend, sie können aber auftreten. Die Schadenfreiheitsklasse kann bei ein und demselben Fahrzeug

  • zwischen Haft- und Vollkaskoversicherung durch den Versicherer unterschiedlich bestimmt werden (der Wechsel in eine bessere SFK erfolgt nach unterschiedlich vielen Jahren) und
  • hängt ohnehin davon ab, wo der Fahrer Schäden erlitten hat: im Bereich seiner Haftpflicht oder seiner Vollkasko.

Diese Differenzierungen wirken wie ein wahrer „Tarifdschungel“, der sich noch dadurch verdichtet, dass einzelne Versicherer wie erwähnt SF-Klassen teilweise auf eigene Art bestimmen. Am einheitlichsten fallen sie im Bereich der Haftpflicht aus.

Doch die Unterschiede und Differenzierungen sind auch logisch und nachvollziehbar. Sie sind für den Versicherungsnehmer, der nach einem neuen Anbieter sucht, eine „Gut-zu-wissen“-Information. So ist es gut zu wissen, dass bei einem Fahrzeug- oder Wohnortwechsel sich die Typ- oder Regionalklasse in einzelnen Versicherungssegmenten unterschiedlich ändern kann, aber nicht muss.

Beitragsermittlung bei der Vollkaskoversicherung

Die Typ-, Regional- und SF-Klasse bestimmen natürlich maßgeblich den Beitrag, doch andere Merkmale sind ebenfalls wichtig. Es kann zudem sein, dass sich die Gewichtung der Komponenten zu den anderen beiden Versicherungssegmenten Haftpflicht und Teilkasko unterscheidet.

So ist die Unterbringung des Fahrzeugs in einer Garage für die Vollkasko essenziell, für die Teilkasko in gewissem Umfang wichtig und für die Haftpflicht im Grunde unerheblich. Das Alter des Fahrers, die Dauer des Führerscheinbesitzes und die gefahrenen Kilometer pro Jahr sind ebenfalls sehr relevant. Wenn sich an den sonstigen Faktoren nichts ändert und der Fahrer keine Schäden regulieren lässt, kann der Versicherungsbeitrag Jahr für Jahr durch den immer höheren Schadenfreiheitsrabatt und durch das steigende Alter des Fahrers sinken.

Was zahlt die Vollkaskoversicherung?

Es kommt eine Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl zum Einsatz, wenn sich das Fahrzeug unter der für diese Entschädigung festgelegten Altersgrenze befindet. Danach wird der Zeitwert erstattet. Der Totalschaden oder der Diebstahl sind aber die seltensten Szenarien.

Viel häufiger müssen Teile repariert oder ersetzt werden. Die Reparatur übernimmt die Versicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Es kann Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit geben, auch wenn der Fahrer dagegen versichert ist, dass er selbst einen Schaden verursacht.

Zusatzoptionen für eine Vollkaskoversicherung

Sinnvoll und dabei vergleichsweise günstig (oft für einen Miniaufschlag zu haben) ist die Option des „Verzichts auf die Einrede einer groben Fahrlässigkeit“. Das bedeutet, der Versicherer reguliert, auch wenn der Fahrer fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässig heißt nicht strafwürdig. Letzteres wäre die Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Die dabei entstehenden Schäden reguliert keine Vollkaskoversicherung. Wer aber zu schnell fährt (bis zu einem bestimmten Limit, das noch als Ordnungswidrigkeit gilt), kann mit dieser Zusatzoption auf die Regulierung durch seine Vollkaskoversicherung hoffen, wenn er die genannte Option gewählt hat. Der Aufpreis für diese Klausel ist in der Regel sehr gering, in manchen Policen kostet sie gar nichts.

Eine weitere Option ist die Versicherung gegen die Folgen von Marderbissen. Normalerweise deckt das die Teilkasko ohnehin ab, aber langfristige Schäden sind manchmal schwer zu ermitteln.

Ebenfalls zum Teilkaskoschutz gehört die Versicherung von Wildunfällen, womit der Zusammenstoß mit Haarwild gemeint ist. Doch es ist möglich, sich gerade mit einer Vollkaskopolice gegen Tierunfälle aller Art zu schützen. Also auch gegen den Zusammenstoß mit Kühen, Pferden, Schafen, Haustieren oder Vögeln.

Versicherungstarif mit Werkstattbindung

Wer eine Vollkasko mit Werkstattbindung abschließt, kann auf einen Rabatt von durchschnittlich 8,5 % hoffen. Manche Versicherer gewähren 20 % Nachlass für diese Klausel. Es können außerdem Assistance-Leistungen wie ein Abhol- und ein Bringdienst sowie die Stellung eines Ersatzwagens für die Dauer einer Reparatur enthalten sein. Vorsicht ist geboten, wenn die Versicherung einen Neuwagen betrifft, für den die Garantie durch eine Werkstattbindung verfallen könnte.

Zusätzliche Einflüsse auf den Tarif

Durch den zunehmenden Wettbewerb konstruieren die Versicherer ihre Tarife inzwischen teilweise recht komplex. Der Vergleich ist nur noch ausgefeilten, webbasierten Computerprogrammen möglich. Der Versicherungsschutz kann unter anderem durch besondere Ausstattungen des Fahrzeugs wie eine Alarmanlage und eine Wegfahrsperre günstiger werden. Es ist für das Auffinden des besten Tarifs nicht nur der Vergleich an sich, sondern auch der Vergleich über ein umfangreiches Portal erforderlich, das recht viele Tarife von diversen Anbietern mit all ihren Merkmalen listet.

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