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Kfz-Schutzbrief

Ein Kfz-Schutzbrief kann zweifelsohne eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung darstellen, die sich vor allem für die Versicherungsnehmer lohnt, die schon von Berufswegen viel mit dem Auto unterwegs sein müssen. Aber nicht nur die Versicherer, sondern ebenfalls über den Autoclub ist ein leistungsstarker Schutzbrief erhältlich.
Geschrieben von
Laura Hoffmann

Den Schutzbrief vom Autoclub oder von der Versicherung abschließen

Der bekannteste und älteste Schutzbrief dürfte vom Autoclub ADAC stammen, der hervorragende Leistungen enthält und seinerzeit der Vorreiter war. Mittels eines kleinen Jahresbeitrags ist es möglich, jederzeit Hilfe zu bekommen, wenn sich unterwegs eine Panne einstellt.

Mittlerweile bieten aber auch die Versicherer den Schutzbrief als zusätzliche Leistung zu der Kfz-Versicherung an – sowohl zur Kfz-Haftpflichtversicherung, als auch zu Voll- und Teilkaskoversicherungen. Dieser ist ebenfalls für lediglich ein paar Euro im Monat erhältlich. Grundsätzlich kann der Schutzbrief für Vielfahrer als sinnvoll erachtet werden, denn schon ein einmaliges Abschleppen nach einer Panne kann mit rund 50 € bis 100 € zu Buche schlagen.

Für Fahrer, die lediglich kurze Strecken zurücklegen, lohnt sich diese Absicherung nicht in jedem Fall, denn dann ist es häufig günstiger, sich von Verwandten oder Bekannten in die nächste Werkstatt schleppen zu lassen.

Grundsätzlich sind die Leistungen im Schutzbrief gleichlautend

Ob der Schutzbrief nun vom Autoclub oder von der Versicherung ausgewählt wird, ist generell unerheblich. Wer bereits Mitglied im Autoclub ist, wird von dort auch den Schutzbrief auswählen. Alle anderen sollten die Überlegung anstellen, diesen als Zusatz zu ihrer Kfz-Versicherung zu wählen.

Zu den Leistungen zählen etwa die Pannenhilfe am Pannen- oder Unfallort, damit die Fahrt möglichst umgehend weitergehen kann, oder das Abschleppen in die nächste Werkstatt, wenn der Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist.

Sollte dies der Fall sein, dann zählt auch die Weiter- und Rückfahrt der berechtigten Insassen zum Ziel der Fahrt und zurück zur Werkstatt zu den Leistungen. Alternativ werden die Hotelkosten übernommen, bis das Fahrzeug für die Weiterfahrt wiederhergestellt ist. Ferner ist ebenfalls ein Rücktransport des Fahrzeugs in die Heimatwerkstatt möglich, dieser ist im Inland unbegrenzt versichert.

Aber nicht alles wird vom Schutzbrief übernommen

Jedoch gibt es auch Schadensfälle, die nicht in den Leistungen inbegriffen sind. So wird kein Mietwagen zur Verfügung gestellt, wenn sich der Schadensort innerhalb 50 Kilometer Luftlinie vom eigenen Wohnort befindet. Ebenso kann kein Mietwagen beansprucht werden, wenn es dem Autofahrer möglich ist, mit dem eigenen Fahrzeug aus eigener Kraft eine Werkstatt zu erreichen.

Weiterhin lassen sich die Übernachtungskosten nicht in beliebiger Höhe bei der Versicherung geltend machen. In der Regel ist lediglich das Fahrzeug versichert, das im Schutzbrief angegeben ist.

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