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Die Energiesteuer: Was Verbraucher wissen müssen

Die Energiesteuer – ehemals Mineralölsteuer – geht nicht nur Autofahrer an. Denn neben Benzin und Diesel fällt sie auch für Gas oder Heizöl an. Damit soll die Entwicklung von anderen, nachhaltigeren Kraftstoffen unterstützt werden. Hier erfahren Sie, was Sie als Verbraucher rund um die Energiesteuer wissen müssen.
Geschrieben von
Thomas Schulz

Warum gibt es die Energiesteuer?

Die damalige Mineralölsteuer wurde ins Leben gerufen, weil einige Rohstoffe besonders häufig als Heiz- oder Kraftstoff gefragt waren. Die Steuer war demnach eine Antwort auf die hohe Nachfrage und diente dazu, die Wirtschaft voranzutreiben.

Heute bezeichnet man die Mineralölsteuer als Energiesteuer, doch an ihrer ursprünglichen Zielsetzung hat sich wenig geändert. Eingeführt wurde die Energiesteuer im Jahr 2006. Damals wurde das Mineralölsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz ersetzt, gleichzeitig wurde die Energiesteuer eingeführt und die Mineralölsteuer abgelöst. Die Ursache dafür war die Einführung einer EU-Richtlinie im Jahr 2003 mit einer Änderung der Mindeststeuersätze auf die Mineralölsteuer.

So hoch sind die Energiesteuern

Autofahrer sind wohl kaum darüber erstaunt, dass die Energiesteuer in Deutschland die Bundes- und Verbrauchssteuer mit dem höchsten Aufkommen ist. Im Jahr 2016 lagen die Steuereinnahmen allein durch die Energiesteuer bei 40 Milliarden Euro. Sie sind damit ein notwendiger Pfeiler für die Finanzierung der Infrastruktur, wie die Instandhaltung von Straßen oder den Ausbau des Umweltschutzes.

Als Autofahrer kann man sich also damit trösten, dass die Abgabe für die Energiesteuer, die man beim Tanken bezahlt, letztlich der Finanzierung des Straßenbaus und des Umweltschutzes dient. Mehr als 90 Prozent der Steuereinnahmen gehen übrigens auf die Besteuerung für Diesel und Benzin zurück, deshalb sind Autofahrer in erheblichem Maß an der Finanzierung beteiligt.

Welche Energieträger werden besteuert?

Durch die Mineralölsteuer werden Energieträger zum Heizen sowie Kraftstoff besteuert. Dazu gehören vorwiegend

  • Benzin
  • Diesel
  • Heizöl
  • Erdgas
  • Flüssiggase

Anders verhält es sich hingegen mit Strom. Der wird mit der Stromsteuer belegt, sodass Sie für den Verbrauch von Strom keine Energiesteuer zahlen.

Wie wird die Energiesteuer erhoben?

Die Energiesteuer ist eine Mengensteuer. Sie wird mit dem Kauf eines Produktes beziehungsweise Rohstoffes vom Käufer abgegeben. Damit unterscheidet sie sich zum Beispiel von der Mehrwertsteuer. Die Energiesteuer richtet sich als Mengensteuer nicht nach einer prozentualen Besteuerung des Energieträgers. Sie wird viel mehr als ein bestimmter Steuersatz für jeden Liter festgelegt, der für Kraftfahrzeugfahrer an jeder Tankstelle ersichtlich ist.

Die Energiesteuer zählt zu den indirekten Steuern. Das bedeutet, dass die Abgabe durch den Verkäufer erfolgt. Als Kunde zahlt man diese Steuer zwar, doch man führt sie nicht an das Finanzamt ab. Diese Aufgabe übernimmt vielmehr der Verkäufer des Energieträgers. Verantwortlich für die Erhebung dieser Steuer ist die Zollbehörde.

Bei der Besteuerung von Benzin spielt die Zusammensetzung eine wichtige Rolle. So wird schwefelfreies und unverbleites Benzin zum Beispiel mit einer Steuer von 654,50 € pro 1.000 Liter versteuert. Falls das Benzin zwar unverbleit, aber lediglich schwefelarm ist, ist der Steuersatz mit 669,80 € je 1.000 Liter etwas höher.

Mit diesem Kniff bemüht sich der Staat, Autofahrer dazu anzuregen, umweltfreundliche Autos zu fahren. Für Erdgas und Flüssiggas hat der Gesetzgeber zeitweise befristet andere Steuersätze festgelegt, um den Verkauf dieser Energieträger zu forcieren. Letztlich dienen solche Ansätze dazu, einen Ausgleich zwischen einer funktionsfähigen Wirtschaft und dem nötigen Umweltschutz zu schaffen. Die Steuersätze sind dazu eine Art Instrument, um die Nutzung von bestimmten Energieträgern zu unterstützen oder zu verringern.

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