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Transparenz

KFZ-Versicherung Kündigung

Alljährlich hat jeder Autofahrer das Recht, seine KFZ-Versicherung zu einem bestimmten Stichtag, der gesetzlich festgelegt ist, zu kündigen. Jedoch gibt es hier einiges zu beachten, damit die Kündigung der KFZ-Versicherung auch rechtswirksam ist und es nicht zu Zeiten einer Nichtversicherung kommen kann.
Geschrieben von
Laura Hoffmann

Die KFZ-Versicherung zum Jahresende kündigen

Mit einem Wechsel der KFZ-Versicherung kann sich unter Umständen viel Geld sparen lassen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der bisherige Versicherungsvertrag bereits seit Jahren besteht.

Grundsätzlich einmal pro Jahr hat jeder Autofahrer das Recht, seine bisherige Absicherung auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu kündigen, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Jedoch ist dies lediglich zum Jahreswechsel möglich, wobei der Stichtag 30.11. für den Kündigungseingang beim Versicherer im Auge behalten werden muss.

Weiterhin muss der Fahrzeughalter den Versicherungsschutz schriftlich kündigen, eine andere Alternative wird nicht anerkannt. Allerdings ist eine Kündigung der KFZ-Versicherung innerhalb des ersten Jahres nicht ratsam. Dann nämlich haben die Versicherer das Recht, den Versicherungsschutz nach dem teuren Kurztarif abzurechnen.

Vor dem Kündigen die Angebote anderer Gesellschaften prüfen

Noch bevor der Versicherte jedoch seine KFZ-Versicherung schriftlich zu dem jährlichen Stichtag kündigen kann, sollte vorab ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Dieser Vergleich ist kostenlos über das Internet verfügbar, mittels dem sich ein Versicherungsschutz finden lässt, der auf die individuellen Bedürfnisse maßgeschneidert ist. Für diesen Onlinevergleich werden einige persönliche sowie fahrzeug- und ortsspezifische Anfragen benötigt.

Nach dessen Beantwortung erhält der Autofahrer eine Liste, in der sich alle Versicherungsunternehmen befinden, die den gewünschten Schutz anbieten können. Nun sollten allerdings genauestens die Bedingungen in Augenschein genommen werden, denn nicht jede günstige Versicherung kann sich als empfehlenswert herausstellen, wenn Ausschlüsse im Vertrag inbegriffen sind.

Ebenfalls ist zu beachten, dass nicht bei jeder Gesellschaft das Versicherungsjahr gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr ist. So kann die Kündigungsfrist eventuell von dem gesetzlichen Stichtag abweichen.

Erst schriftlich kündigen, wenn der neue Vertrag besteht

Bevor die KFZ-Versicherung gekündigt werden kann, sollte der neue Versicherungsschutz ab dem folgende Jahr bereits in schriftlicher Form bestätigt sein. Denn nur so lässt sich eine Lücke in der Absicherung vermeiden.

Ein Versicherer darf keinem Versicherungsnehmer die Kündigung verwehren, jedoch aber eine Aufnahme in die KFZ-Versicherung. Ebenso sollten Laufzeitüberschneidungen vermieden werden.

Die Formalitäten für eine ordentliche Kündigung

Die Kündigung für die KFZ-Versicherung muss in schriftlicher Form bis spätestens 30. November des laufenden Jahres bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft eingegangen sein.

Damit der Autofahrer auch absolut sichergehen kann, dass das Schreiben beim Versicherer eingegangen ist, sollte die Kündigung mittels Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Damit lässt sich nicht nur der Zugang im Ernstfall beweisen, sondern auch die Tatsache, dass die Kündigung noch rechtzeitig zum Stichtag eingegangen sein muss.

Der eigentliche Wechsel geht im Normalfall schnell und völlig unkompliziert vonstatten, so dass der Versicherungsschutz bei der neuen Gesellschaft fristgerecht zum 1. Januar des Folgejahres einsetzen kann.

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