Abgasuntersuchung ist Pflicht
Egal, ob nun AU, ASU oder UMA – alle diese Kurzbezeichnungen meinen dasselbe. Gemeint ist die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung an Fahrzeugen. Hierbei handelt es sich um eine Untersuchung von Autos und Motorrädern.
Der Hintergrund ist, dass keine für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte überschreiten. Damit soll die Umwelt geschont werden. Fahrzeuge, die die Grenzwerte überschreiten, bekommen keine Zulassung oder müssen nachgerüstet werden.
Historie der Abgasuntersuchung
Im Jahr 1985 wurde die Abgasuntersuchung noch Abgassonderuntersuchung genannt. Pflicht war diese lediglich für Fahrzeuge mit Benzinmotor. Danach änderte sich die Bezeichnung und wird seitdem Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems – UMA – genannt. Entgegen der offiziellen Bezeichnung hat sich aber die Bezeichnung AU umgangssprachlich durchgesetzt. Im Jahr 1993 wurde die Abgassonderuntersuchung in Abgasuntersuchung umbenannt. Ab 2010 wurde sie mit in die Hauptuntersuchung integriert. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die sechseckige Plakette – nach erfolgreicher Prüfung am vorderen Kennzeichen angebracht – abgeschafft. Im Jahr 2012 wurden die Grenzwerte im Rahmen neuer EU-Richtlinien weiter erhöht.
Oldtimer sind teilweise befreit
Teilweise gelten für Oldtimer die strengen Vorgaben der Abgasuntersuchung nicht. So müssen Oldtimer mit Benzinmotor nicht zur Abgasuntersuchung, wenn sie vor dem 1. Juli 1969 zugelassen wurden. Ebenso gilt die Pflicht zur Abgasuntersuchung nicht für Dieselfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden.
Was wird kontrolliert
Konkret wird die Abgasuntersuchung so durchgeführt, in dem die Abgase des Kraftfahrzeugs im Leerlauf kontrolliert werden. Der Gesetzgeber legt die entsprechenden Richtwerte als Solldaten fest. Diese sind abhängig von Modell und Fahrzeugart. Auch können die Hersteller diese Werte des Gesetzgebers durch eigene, strengere Vorgaben unterschreiten. Ist das der Fall, dann werden die Prüfer auch diese strengeren Werte anwenden. Verschiedene Datenbanken stehen den Prüfern nach den Tests hierfür zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen werden die Richtwerte angepasst.
So läuft die Prüfung
Bei der Abgasuntersuchung wird das Fahrzeug zuerst gestartet. So kann der Gehalt an Kohlenmonoxid kontrolliert werden. Hierfür wird im Auspuff eine Sonde platziert. Dann werden die ermittelten Werte im Leerlauf und im erhöhten Leerlauf mit den Sollwerten der Hersteller oder des Gesetzgebers verglichen. Die Messmethode mit der Sonde war lange Jahre nicht nötig. Ab 2018 ist das nun wieder Pflicht. Davor genügte bei den Fahrzeugen mit Bordcomputern die sogenannte On Board Diagnose. Hierbei wird der Speicher ausgelesen.
Bei Überschreitung wird Betriebserlaubnis entzogen
Stellt sich bei der Abgasuntersuchung heraus, dass die zulässigen Werte überschritten wurden, dann ist der Prüfer verpflichtet, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug zu entziehen. Für den Besitzer bedeutet das, dass der Motor nachgerüstet werden muss. Danach muss das Fahrzeug erneut vorgestellt werden. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Werte nun wieder alle den Vorgaben entsprechen, dann wird die Betriebserlaubnis auch wieder erteilt.
Eine separate Plakette wird nach der Zusammenlegung mit der Hauptuntersuchung nicht mehr erteilt. Die Plakette für die Hauptuntersuchung beinhaltet auch eine ordnungsgemäße Abgasuntersuchung.
Abgasuntersuchung in jeder Fachwerkstatt möglich
Ein gesonderter Termin muss für die Abgasuntersuchung nicht vereinbart werden, wenn diese Untersuchung mit der Hauptuntersuchung erfolgt. Daneben besteht auch die Möglichkeit, die Abgasuntersuchung in jeder Fachwerkstatt durchführen zu lassen.
Hierfür müssen Fahrzeugbesitzer die Prüfbescheinigung bei der Hauptuntersuchung vorlegen. Wichtig ist, dass die Abgasuntersuchung nicht älter als zwei Monate ist.
Kosten der Abgasuntersuchung
Eine Abgasuntersuchung kann bei den Prüfstellen von DEKRA und TÜV sowie GTÜ oder einer Fachwerkstatt durchgeführt werden. Wichtig ist lediglich, dass die Prüfung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Kosten für eine Abgasuntersuchung bei gleichzeitiger Hauptuntersuchung sind von Gewicht und Art des Fahrzeugs abhängig. So liegen die Kosten für mehrspurige Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen bei rund 100 Euro. Die Gebühren sind zwischen den einzelnen Bundesländern und den jeweiligen Prüfinstituten verschieden. Ist das Gewicht bis 7,5 Tonnen, so betragen die Kosten ungefähr 130 Euro. Bei Motorrädern liegen diese bei rund 70 Euro.
Grundsätzlich ist es aus wirtschaftlicher Sicht besser, die Abgasuntersuchung zusammen mit der Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Erfolgt die Abgasuntersuchung in einer Werkstatt, unterscheiden sich die Kosten noch deutlicher gegenüber Prüfinstanzen wie etwa TÜV oder DEKRA.
Bei Überziehung droht Bußgeld
Wird der Termin für die Abgasuntersuchung versäumt, muss der Fahrzeugbesitzer mit einem Bußgeld rechnen. Wird der Termin um mehr als zwei Monate versäumt, so werden 15 Euro Bußgeld fällig. 25 Euro kostet es, wenn der Termin um vier bis acht Monate überschritten wird. Wird der Termin um mehr als acht Monate versäumt, so kostet es 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.