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Was ist ein berechtigter Fahrer? (Fahrerkreis)

Wer bestimmt den Fahrerkreis?

Der Versicherungsnehmer legt den Fahrerkreis für die Police fest. Dieser Personenkreis wird in der Versicherungspolice festgehalten. Es kann sich um eine namentliche Festlegung handeln, doch das ist nicht in jedem Fall zwingend. Vielen Versicherungsgesellschaften genügt der Vermerk “Lebenspartner/in”, “Familienangehörige” oder “Mitarbeiter” (bei Firmenflotten). Sollte es sich um einen größeren Fahrerkreis handeln, ist die Zahl der Personen zu vermerken.

Im Versicherungsfall ist nachzuweisen, dass es sich beim betreffenden Fahrer tatsächlich um einen Familienangehörigen oder Mitarbeiter gehandelt hat. Wenn sich der Fahrerkreis ändert, muss der Halter das seiner Kfz-Versicherungsgesellschaft mitteilen.

Konkrete Bestimmung des Fahrerkreises

Der Halter kann den Fahrerkreis personalisiert mit den Namen der berechtigten Fahrer, über die Zugehörigkeit als Lebenspartner, volljährige Kinder oder Mitarbeiter und auch vollkommen abstrakt als “Personen über 22 Jahre” oder “Personen mit Führerschein seit 2010” bestimmen. Ein größerer Fahrerkreis erhöht den Versicherungsbeitrag. Ebenso verteuern bestimmte Personen die Police, wenn sie in den Fahrerkreis eingeschlossen werden, nämlich – je nach Versicherungsgesellschaft – Fahranfänger und Senioren.

Versicherungsfall mit unberechtigtem Fahrer

Es gibt Fälle, in denen der Versicherungsnehmer eine Person das Fahrzeug führen lässt, die nicht in den Fahrerkreis aufgenommen wurde. Dabei kann es sich um einen Notfall oder auch um Fahrlässigkeit handeln. Ein Notfall wäre das Szenario, dass der Halter/Fahrer aus gesundheitlichen Gründen nicht fahrtüchtig ist, aber ins Krankenhaus transportiert werden muss und nur ein Nachbar diesen Transport im Fahrzeug des Versicherungsnehmers durchführen kann. Sicherlich lassen sich noch andere derartige Szenarien konstruieren.

Als eindeutige Fahrlässigkeit wäre zu werten, dass der Fahrer einfach jemanden fahren lässt – etwa einen Freund -, der nie in den Fahrerkreis aufgenommen wurde. Vielleicht hat der Versicherungsnehmer etwas getrunken, vielleicht will er dem Freund oder einer neuen Lebensgefährtin einfach nur das Auto vorführen. Möglicherweise besteht eine junge Lebensgemeinschaft, der Fahrer möchte die Lebensgefährtin noch nicht in den Fahrerkreis aufnehmen, weil er nicht weiß, ob die Beziehung hält. Da spart er sich lieber den erhöhten Versicherungsbeitrag. Nun sind die beiden etwas länger unterwegs, die Freundin soll auch mal fahren und wird in einen Unfall verwickelt.

In allen genannten Fällen hat der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten zum Versicherungsvertrag verletzt. Bei eindeutiger Fahrlässigkeit wird die Versicherungsgesellschaft den zu wenig gezahlten Beitrag und möglicherweise (bei schwerem Schaden) auch noch Regress fordern. Bei einem Notfall könnte sich die Gesellschaft kulant zeigen. Der Versicherungsschutz bleibt aber erhalten.

Bei einer Nachzahlungsforderung steht die Frage im Raum, für welchen Zeitraum vor dem Unfall die Versicherungsgesellschaft die Beiträge nachfordert. Üblicherweise handelt es sich um das Versicherungsjahr, doch es gibt heute schon Online-Policen, in denen der Halter nach Belieben und jederzeit den Fahrerkreis ändern kann, wobei die Prämie taggenau berechnet wird.