Die Deckungssumme: So viel zahlt die Kfz-Versicherung
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Die Deckungssumme: So viel zahlt die Kfz-Versicherung

Die Deckungssumme ist ein Begriff aus dem Versicherungsrecht. Sie entspricht der Summe, die im Schadensfall durch die Kfz Haftpflichtversicherung übernommen wird.

Gesetzliche Grundlagen der Deckungssumme

Personen- und Sachschäden, die durch einen Verkehrsunfall verursacht werden, können sehr erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Wenn beispielsweise der Unfallgeschädigte dauerhaft arbeitsunfähig ist, kann eine lebenslange Rente die Folge sein, die durch den Verursacher übernommen werden muss. Besitzt dieser keinen Versicherungsschutz oder ist dieser zu gering, kann dies zur Folge haben, dass der Geschädigte nicht zu seinem Recht kommt, beispielsweise weil der Schadensverursacher über unzureichende finanzielle Mittel verfügt. Gleichzeitig kann ein solcher Schaden für den Verursacher den finanziellen Ruin bedeuten.

Deswegen entschied sich der Gesetzgeber, Mindestdeckungssummen einzuführen, um beide Seiten finanziell abzusichern. Zu finden sind diese in der Anlage zu § 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz, PflVG).

Sie betragen aktuell:

  • für Personenschäden: 2.500.000 Euro bis max. 7.500.000 Euro pro Person
  • für Sachschäden: 1.220.000 Euro
  • für reine Vermögensschäden 50.000 Euro

Erweiterter Versicherungsschutz

Zwar reichen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen üblicherweise bei einem Verkehrsunfall aus. In einigen wenigen Fällen, beispielsweise bei Massenkarambolagen, können allerdings deutlich höhere Kosten entstehen.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten neben einem Basistarif mit der gesetzlichen Mindestdeckung Standard- und weitere Tarife an, die eine erhöhte Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro aufweisen. Die Summen umfassen meist alle Schadensarten und sind pro geschädigte Person auf 8 oder 15 Millionen Euro begrenzt.

Deckungssummen im Ausland

Im Ausland gibt es oft deutlich niedrigere gesetzliche Mindestdeckungssummen. Einige Länder besitzen sogar überhaupt keine Versicherungspflicht. Bei einem Unfall im Ausland ist ein Mietwagenfahrer deshalb nicht umfassend abgesichert.

Um den kompletten Schaden ersetzen zu lassen, gibt es bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften die Mallorca Police für das EU-Ausland sowie die Traveller Police für das Nicht-EU-Ausland. Durch diese ist die Schadenssumme, die durch die ausländische Versicherung nicht abgedeckt ist, bis zu einem vertraglich vereinbarten Maximalbetrag abgesichert.