Mit dem Begriff „Diplomatenkennzeichen“ werden solche personengebundenen Kraftfahrzeugkennzeichen („Nummernschilder“) bezeichnet, die die Nutzer der gekennzeichneten Privat- und Dienstfahrzeuge als Angehörige einer, unter anderem Diplomaten und Botschaftspersonal einschließenden, rechtlich privilegierten Personengruppe erkennbar macht.
Besonderer Rechtsstatus
Die Angehörigen dieser Personengruppe genießen aufgrund völkerrechtlicher Abkommen oder auch wegen eines Völkergewohnheitsrechts einen besonderen rechtlichen Status. Je nach, in der Regel durch entsprechende Ausweispapiere („Diplomatenpässe“) nachweisbarem, Rang genießen die privilegierten Personen oft erhebliche Sonderrechte, zum Beispiel Strafverfolgungsschutz. Unter Umständen wird dadurch selbst bei Begehung von Kapitalverbrechen Immunität vor Strafverfolgung im Gastland garantiert. Mit gewissen Einschränkungen können sich auch die Familienangehörigen von Diplomaten auf diese Rechte berufen.
Das Diplomatenkennzeichen an Kraftfahrzeugen ist für Polizei und andere Ordnungskräfte der Hinweis, dass die Insassen dieser Fahrzeuge unbeachtlich ihres Statusnachweises mittels Diplomatenpass mit besonderer Höflichkeit zu behandeln sind. Ferner gilt unter anderem das Gebot, dass Diplomaten-Kraftfahrzeuge auch bei Absperrungen Durchlass gewährt werden muss und in Notsituationen Diplomaten-Fahrzeuge vorrangig zu behandeln sind.
Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten haben für die Nutzer von Diplomatenfahrzeugen in der Regel keine durch die Behörden des Gastlandes durchsetzbaren rechtlichen Konsequenzen. Zudem könne sie nicht gezwungen werden, Alkoholtests zu machen.
Drei Unterarten von Diplomatenkennzeichen
In Deutschland gibt es drei, durch Unterschiede am KFZ-Kennzeichen erkennbare Abstufungen bei den Diplomatenkennzeichen.
Unterart 1
Bei Unterart 1 ist das Nummernschild durch eine Zahlenkombination, die mit 0 beginnt, gekennzeichnet. Folgt der hinter der 0 angebrachten Plakette mit dem Zulassungsbezirks-Stempel eine Zahl zwischen 1 und 9, so handelt es sich um ein Fahrzeug, das einer hochrangigen deutschen Staatsperson zugeordnet ist.
So ist dem Bundespräsidenten zum Beispiel das Kürzel 0-1 und der Bundeskanzlerin 0-2 zugeordnet. Einem Vorstoß des damaligen, die „Null“ ablehnenden Bundestagspräsidenten Eugen Gerstenmaier ist es zu verdanken, dass das Kfz-Kürzel des Bundestagspräsidenten abweichend von der üblichen Regel seit 1957 1-1 ist.
Botschafter und andere hochrangige Vertreter von Staaten und supranationalen Organisationen wie z. B. der UNO sind an dem Zahlenblock hinter der 0 zu identifizieren. Jeder diplomatischen Vertretung eines Landes und jeder Vertretung einer supranationalen Organisation mit ähnlichem Status ist eine zwei- bis dreistellige Zahl zugeordnet.
So hat die Nuntiatur des den Vatikanstaat vertretenden Heiligen Stuhls den Code 0 10, Frankreich 0 45 und die Europäische Zentralbank 0 171. Diesem Zahlenblock folgen nach einem Bindestrich weitere Zahlen. Je niedriger diese Zahlen sind, desto höher ist der Status des Kfz-Nutzers. So weist 0 17-1 auf den US-Botschafter hin; in einem Wagen mit 0 17-27 könnte dagegen ein nachgeordneter US-Botschaftsattaché sitzen.
An PKW mit Kennzeichen dieser Kategorie muss zusätzlich das ovale Schild CD („Corps Diplomatique“ ) angebracht sein. Wenn die Diplomatenkennzeichen auch prinzipiell personengebunden sind, so sind dennoch auch Chauffeure der den Kennzeichen zugeordneten Personen berechtigt, diese Fahrzeuge dienstlich zu führen.
Unterart 2
Von Verwaltungs- und Technikerpersonal diplomatischer Vertretungen genutzte Dienstfahrzeugen unterscheiden sich bei den Kennzeichen von der Unterart 1 dadurch, dass die 0 durch die Zulassungsstellen Kennung ersetzt ist. So könnte ein solches Dienstfahrzeug der belgischen Botschaft in Berlin das Kennzeichen B 21-345 haben.
Unterart 3
Fahrzeuge von Konsularbeamten wie z. B. Generalkonsul oder Konsul haben ein Nummernschild mit der Zulassungsstellen-Kennung, der eine drei- bis fünfstellige mit 9 beginnende Zahl folgt. So könnte der australische Generalkonsul in Frankfurt das Diplomatenkennzeichen F 9333 haben. Zusätzlich ist bei Konsulats-Fahrzeugen das ovale CC-Schild („Corps Consulaire“) üblich.
Honorarkonsuln führen im Gegensatz zu Berufskonsularbeamten kein eigenes Diplomatenkennzeichen. Sie dürfen aber an ihren Fahrzeugen das CC-Schild führen.