Eine Doppelversicherung oder auch Mehrfachversicherung liegt dann vor, wenn dasselbe Kraftfahrzeug bei zwei verschiedenen Versicherungsgesellschaften versichert ist.
Allerdings ist eine solche Konstellation praktisch unmöglich. Dies liegt daran, dass für jedes Kraftfahrzeug nur eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) besteht. Jeder, der in Deutschland die Zulassung für ein Kraftfahrzeug beantragt, muss der zuständigen Zulassungsstelle eine solche eVB-Nummer nachweisen. Durch diese Nummer wird von einem Kfz-Versicherer die vorläufige Deckungszusage zu einer Kfz-Haftpflicht gegeben.
Doppelversicherungen bei Kraftfahrzeugen – Versehen oder Betrug
Grundsätzlich wird zwischen einer betrügerischen und der unbeabsichtigten Doppelversicherung unterschieden.
Eine vorsätzliche betrügerische Doppelversicherung wird in der Regel gemacht, um Versicherungsbetrug zu betreiben und Schadensfälle doppelt abzurechnen. Liegt eine solche betrügerische Doppelversicherung vor, sind beide Verträge nichtig. Zudem dürfen beide Versicherungsgesellschaften, bei denen eine Kfz-Versicherung abgeschlossen wurde, die Verträge aufheben. Der betrügerisch handelnde Versicherungsnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung. Dennoch steht dem Versicherer der Beitrag solange zu, bis dieser von der Doppelversicherung erfährt.
Eine unbeabsichtigte Doppelversicherung geschieht in der Regel beim Wechsel der Kfz-Versicherung. Hier kann es vorkommen, dass sich der Beginn der Laufzeit der neuen Versicherung mit einer noch bestehenden Kfz-Versicherung überschneidet. Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle wird über jeden Wechsel der Kfz-Versicherung informiert. Deshalb fällt eine Doppelversicherung sofort auf. Stellt die Zulassungsstelle fest, dass mehrere Verträge bestehen, hat sie unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass diese doppelte Versicherung aufgehoben wird. In der Regel werden die davon betroffenen Versicherungsunternehmen eigenständig tätig. Sie regeln eine mögliche Überschneidung unter sich. Der Versicherungsnehmer selbst muss nicht eingreifen.
Stellt ein Versicherungsnehmer selbst fest, dass er bei seiner Kfz Versicherung doppelt versichert ist, muss er beide Versicherungen sofort über diesen Umstand informieren. Eine der beiden Gesellschaften muss den Versicherungsvertrag unverzüglich auflösen. Hier findet der Grundsatz Anwendung, dass normalerweise diejenige Versicherung zu kündigen ist, die zuletzt abgeschlossen wurde. Es bleibt also der Vertrag bestehen, der die älteren Rechte hat.
Aus Versehen doppelt versichert – Haftung bei Schadensfall
Tritt ein Versicherungsschaden ein und wurden Kfz-Versicherungen bei zwei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen, ist es möglich, dass keiner der Versicherer zahlen möchte. Der Versicherungsnehmer wird zudem erklären müssen, weshalb zwei Versicherungen abgeschlossen wurden. Er wird zunächst verdächtigt, Versicherungsbetrug zu begehen. Jeder mit betrügerischer Absicht abgeschlossene Vertrag einer Mehrfachversicherung ist nach Paragraf 78 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ungültig.
Kann ein Versicherungsnehmer glaubhaft machen, dass er tatsächlich nur aus Versehen eine Doppelversicherung abgeschlossen hat, können die Versicherungsgesellschaften eventuell entstandene Schäden aufteilen. Paragraf 78 Absatz 1 des VVG regelt hierzu, dass Versicherer als Gesamtschuldner haften, wenn ein Versicherungsnehmer bei mehreren Gesellschaften gegen dieselbe Gefahr versichert ist. Ein Versicherungsnehmer erhält aber nicht mehr erstattet, als ohne Doppelversicherung. Außerdem kann ein Versicherungsnehmer nicht von einer der beiden Versicherungen seine Prämien zurückverlangen. Möglicherweise hat er doppelt gezahlt, besitzt jedoch nur einmal Schutz.