Wird ein Auto zum ersten Mal versichert, wird von der Kfz-Versicherung eine Ersteinstufung vorgenommen, um die Beitragshöhe für das Fahrzeug zu bestimmen.
Hierfür ausschlaggebend sind vor allem die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) des Fahrers bei der Kfz-Haftpflicht und der Vollkaskoversicherung. Je nach Dauer des Führerscheinbesitzes, bzw. Fahrerfahrung, werden bei der Ersteinstufung bereits unterschiedliche SF-Klassen vergeben:
Ersteinstufung von Fahranfängern
Versichert man als Fahranfänger sein erstes eigenes Auto, wird das in der Regel sehr teuer. Durch die fehlende Fahrpraxis werden Fahranfänger bei der Ersteinstufung meist als SF-Klasse 0 eingestuft, was dem höchsten Kfz-Versicherungsbeitrag entspricht.
Um die Belastung durch sehr hohe Beiträge für die Kfz-Versicherung zu vermeiden, gibt es verschiedene Tipps, wie Fahranfänger ihr erstes Auto günstiger versichern können:
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren oder Fahrsicherheitstraining: Wird der Führerschein vor dem 18. Lebensjahr gemacht, verfügen Jugendliche durch das begleitete Fahren ab 17 Jahren bereits über erste Fahrpraxis. Das wird auch von Versicherungen gerne gesehen, weswegen die Kfz-Versicherungsbeiträge bei der Ersteinstufung für Fahranfänger mit begleitetem Fahren häufig günstiger ausfallen.
Ebenso wird die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings als positiv bewertet und die Beiträge bei einigen Versicherungen niedriger angesetzt.
- Anmeldung als Zweitwagen: Generell ist es für Fahranfänger günstiger, das erste Auto als Zweitwagen bei den Eltern zu versichern und sich als Fahrer eintragen zu lassen. Manche Versicherungen erlauben die Eintragung als Fahrer jedoch erst ab 24 Jahren. Wenn das Auto aber Zweitwagen angemeldet werden kann, können über 50 % bei den Beiträgen gespart werden. Der Zweitwagen wird dann mit einer besseren SF-Klasse eingestuft, als beim Fahranfänger direkt.
- Familienrabatt nutzen: Werden mehrere Fahrzeuge bei einer Versicherung angemeldet, so gilt dies oft als Familienversicherung mit lohnenden Rabatten. So wird auch das Auto von Fahranfängern bei einer Familienversicherung häufig um einige Schadenfreiheitsklassen besser eingestuft.
Ersteinstufung bei Fahrpraxis
Meldet man zum ersten Mal ein Auto an, aber verfügt bereits über einige Jahre an Fahrpraxis, wird man generell bereits besser eingestuft. So startet man häufig mit SF-Klasse ½.
Außerdem empfehlenswert: SF-Rabatte von nahen Verwandten übernehmen. Wer als Fahranfänger erst nach einigen Jahren sein erstes Auto anmeldet und bereits über Fahrpraxis verfügt, für den kann es sich auch lohnen, SF-Klassen von nahen Verwandten, also Eltern, Geschwistern oder im selben Haushalt lebenden Großeltern zu übernehmen. Auch vom Partner können SF-Klassen übernommen werden. Partner oder Familienangehörige verlieren diese Klassen jedoch ohne Recht auf Rückabwicklung.
Das Gleiche ist im Todesfall von Familienangehörigen möglich. SF-Klassen von verstorbenen Familienmitgliedern können bis ein Jahr nach dem Ableben des Angehörigen übernommen werden.
Ersteinstufung bei Zweitwagen
Hat man bereits ein Auto versichert und möchte ein weiteres anmelden, so wird man für die Versicherung des Zweitwagens von Beginn an besser eingestuft. Eine einheitliche Regelung gibt es zwar nicht, jedoch startet man in der Regel mit SF-Klassen von ½ bis 3.
In bestimmten Fällen ist es sogar möglich, den Zweitwagen in derselben Schadenfreiheitsklasse wie den Erstwagen zu versichern.
Ersteinstufung bei Kfz-Versicherungswechsel
Wechselt man die Kfz-Versicherung, so kann man die SF-Klassen meistens mitnehmen. Die Ersteinstufung fällt somit wesentlich positiver aus. Sondereinstufungen, zum Beispiel durch Rabattretter oder Rabattschutz, werden häufig jedoch nicht übernommen.