Kfz-Versicherung für Gebrauchtwagen | Kfz-Versicherung.co
Lexikon
Kfz-Versicherung für Gebrauchtwagen

War ein Fahrzeug schon mal zugelassen und hatte mindestens einen Vorbesitzer, so wird es als Gebrauchtwagen bezeichnet.

Gebrauchtwagen können bei Autohändlern, aber auch direkt bei Privatpersonen erworben werden. Autohändler sind bei Gebrauchtwagen dazu verpflichtet, mindestens eine einjährige Gebrauchtwagen-Garantie zu vergeben. Als privater Verkäufer kann diese Garantie im Kaufvertrag für das Auto ausgeschlossen werden.

Kfz-Versicherung für Gebrauchtwagen

Ebenso wie bei Neuwagen besteht auch bei Gebrauchtwagen die Verpflichtung einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zusätzlich ist natürlich auch der Abschluss einer Kaskoversicherung für Gebrauchtwagen möglich. Hier sollte jedoch immer der Versicherungsbeitrag mit dem Wert des Wagens abgeglichen werden. Ist der Wert des Fahrzeugs nur noch sehr gering, so lohnt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung möglicherweise nicht mehr, da die Kosten für die Versicherung höher wären, als der Fahrzeugwert selbst.

Kfz-Versicherung bei Gebrauchtwagen: Voll- oder Teilkasko?

Da eine Vollkaskoversicherung in der Regel relativ teuer ist, wird diese meist nur für Neuwagen, oder aber Gebrauchte empfohlen, die jünger als fünf Jahre sind und einen hohen Zeitwert haben. Eine Teilkasko hingegen lohnt sich auch für Gebrauchtwagen noch. Sie ist weit günstiger als eine Vollkaskoversicherung und sichert die wichtigsten Risiken trotzdem ab.