Was sind Gefahrerhöhungen?
Es gibt bestimmte Änderungen, welche die Gefahren durch die Fahrzeughaltung erhöhen und anzuzeigen sind. Sie wirken sich auf den Kfz-Versicherungsschutz aus. Dazu gehören:
- technische Änderungen am Fahrzeug
- ein veränderter Fahrerkreis
- ein neuer Abstellort
- ein Wohnungswechsel mit Änderung der Regionalklasse
- eine höhere Jahreskilometerleistung
Die Versicherungsgesellschaft wird das Versicherungsrisiko neu berechnen und dem Halter den veränderten Beitrag mitteilen. Es gibt auch umgekehrt Änderungen, die ein niedrigeres Risiko verursachen und damit die Policenkosten senken. Das kann unter anderem bei einem Wohnungswechsel der Fall sein, bei dem der Halter in eine günstigere Regionalklasse wechselt. Auch der Wegfall einer oder mehrerer Personen aus dem angegebenen Fahrerkreis senkt die Policenkosten.
Die Anzeige der Änderungen ist immer dann vorgeschrieben, wenn sie dauerhaft bestehen werden. Sie sind sofort und nicht erst bei einem Versicherungsfall anzuzeigen.
Folgen der Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung
Versicherungsnehmer, welche eine Gefahrenerhöhung nicht sofort anzeigen, verstoßen gegen ihre Obliegenheitspflichten. Die Versicherung wird dann im Schadensfall die Leistung mindern, den Versicherungsnehmer möglicherweise in Regress nehmen, die Prämie rückwirkend erhöhen und gegebenenfalls die Police kündigen.
Eine häufige Reaktion bei minderschweren Schäden besteht darin, eine Prämiennachzahlung für das laufende Jahr zu fordern – so, als hätte der Halter die Gefahrerhöhung mit Beginn des Versicherungsjahres angezeigt. Eine Gefahrerhöhung kann objektive und subjektive Gründe haben. Ein objektiver Grund wäre beispielsweise der Verlust des Autoschlüssels, eine subjektive Ursache wären die Änderung des Fahrerkreises oder der Laufleistung und auch das Fahren mit einer technischen Änderung oder gar mit einem Defekt.