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Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge

Die HU ist in Deutschland seit 1951 in der heutigen Form vorgeschrieben. Es gibt sie in allen Ländern und auch schon länger, wenn auch in anderen Varianten. Zur Hauptuntersuchung gehört die Abgasuntersuchung, bei Lastkraftwagen über 7,5 t und Omnibussen werden zusätzliche Sicherheitsprüfungen durchgeführt.

Umfang der Hauptuntersuchung

Der Prüfer der beauftragten Organisation nimmt eine sogenannte zerlegungsfreie Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung sicherheitstechnisch relevanter Bauteile vor. Das Fahrzeug muss den Vorschriften der StVZO entsprechen. Diese Vorschriften zielen auf die Verkehrs-, aber nicht auf die Betriebssicherheit. Das bedeutet, wenn der Motor möglicherweise demnächst die Grenze seiner Laufleistung erreicht, ist das für die HU nicht wichtig, doch die Bremsen, Scheinwerfer und Blinker müssen zwingend funktionieren. Auch die Karosserie darf nicht durch ein verzogenes Chassis die Sicherheit beeinträchtigen, dasselbe betrifft mögliche Steinschlagschäden auf den Scheiben. Die Abgaswerte müssen gesetzlichen Richtlinien entsprechen.

Welche Fahrzeuge müssen wann zur Hauptuntersuchung?

Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die der Zulassungspflicht unterliegen, müssen nach § 29 StVZO zur Hauptuntersuchung. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen sind ausgenommen. Die Fahrzeuge der Bundespolizei und der Bundeswehr werden durch interne Prüforganisationen untersucht.

Untersuchungsintervalle sind beispielsweise:

  • 12 Monate: Taxis, Mietfahrzeuge, Anhänger und Lkw über 3,5 t, Omnibusse ab neun Fahrgastplätzen, Lkw und Anhänger bis 3,5 t sowie Wohnanhänger
  • 24 Monate: Pkw und Anhänger bis 750 kg ab der 2. HU, Leichtkrafträder und Motorräder
  • 36 Monate: Pkw und Anhänger bis 750 kg bei der 1. HU

Sanktionen bei Fristüberschreitung

Die Fristüberschreitung einer HU ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit, es drohen je nach Dauer und Fahrzeugtyp Bußgelder und Punkte in Flensburg. Die Fristüberschreitung wird bis zu zwei Monaten toleriert, danach beginnt das Bußgeld bei 15 Euro (nicht sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge, also Pkw, Krafträder, leichte Anhänger). Zwischen vier und acht Monaten sind es 25 Euro, dann 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.

Durchführung der Hauptuntersuchung

Staatlich anerkannte Prüforganisationen, welche die HU in Deutschland durchführen können, sind die DEKRA, der TÜV, die GTÜ und die KÜS. Früher hatte der TÜV das Monopol auf die HU, daher sprechen wir alle immer noch vom “TÜV”, zu dem wir müssen. Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für die Einhaltung des HU-Termins.