Die Steuer wird für einzelne Fahrzeugklassen unterschiedlich berechnet. Maßgebend sind je nach Fahrzeugart:
- Hubraum
- Motorart
- Gewicht
- Emissionsklasse
Erhebung und Ermittlung der Kfz-Steuer
Besteuert werden Pkw, Lkw, Wohnmobile, Motorräder und Anhänger. Die Erhebung erfolgt durch die Zollverwaltung des Bundes. Für die Kfz-Steuer auf Pkw gilt, dass neben den genannten Faktoren der Zeitraum der Erstzulassung maßgebend ist. Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30.06.2009 werden nach Motorart und Hubraum besteuert, später zugelassene Fahrzeuge zusätzlich nach ihren CO₂-Emissionen. Lastkraftwagen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden nach diesem besteuert, es gelten jeweils angefangene 200 kg als Bemessungsgrundlage.
Dabei gilt folgende Staffelung für die Steuer auf angefangene 200 kg:
- bis 2 t: 11,25 €
- 2 – 3 t: 12,02 €
- 3 – 3,5 t: 12,78 €
Für Lkw über 3,5 t kommen Zuschläge für Emissionen und Geräusche hinzu.
Kfz-Steuer für Motorräder
Die Motorrad-Kfz-Steuer wird ausschließlich nach deren Hubraum erhoben. Der Steuersatz beträgt 1,84 € pro angefangene 25 cm³. Steuerbefreit sind Leichtkrafträder mit einer Leistung bis maximal 11 kW und einem Hubraum bis maximal 125 cm³.
Kfz-Steuer für Wohnmobile
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und auch nach der S-Schadstoffklasse. Wohnmobile sind definiert als Fahrzeuge, die als Wohnraum verwendbar sind, weil sie mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten und einem Tisch ausgestattet sind. Auch eine Kochmöglichkeit sowie genug Stauraum für Gepäck sollen vorhanden sein. Diese Ausrüstungen müssen bis auf den Tisch fest im Wohnbereich installiert sein.
Kfz-Steuer für Anhänger
Auch zulassungspflichtige Anhänger werden nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Pro angefangene 200 kg beträgt die Steuer 7,46 € bis zu einer Höchstgrenze von 373 €.
Berechnung der Kfz-Steuer
Es gibt für die Berechnung der Kfz-Steuer entsprechende Tabellen oder Steuerrechner im Internet. Das Datum der Erstzulassung ist wichtig wegen der Unterschiede zwischen vor und nach dem 01.07.2009. Die Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 30.06.2009 werden pro 100 cm³ höher besteuert, dafür kommt bei den jüngeren Autos der Zuschlag für die Schadstoffemissionen hinzu. Die Motorart spielt ebenfalls eine große Rolle: Dieselfahrzeuge werden deutlich höher besteuert als Benziner. Im Detail bedeutet das:
- Diesel mit Erstzulassung bis 30.06.2009: 15,44 €/100 cm³ Hubraum
- Diesel mit Erstzulassung nach dem 30.06.2009: 9,50 €/100 cm³ Hubraum
- Benziner mit Erstzulassung bis 30.06.2009: 6,75 €/100 cm³ Hubraum
- Benziner mit Erstzulassung nach dem 30.06.2009: 2,00 €/100 cm³ Hubraum
Die CO₂-Emissionen für Fahrzeuge mit Zulassung ab 01.07.2009 unterliegen in ihrer steuerlichen Berücksichtigung einer zeitlichen Staffelung. Es gibt einen generellen CO₂-Freibetrag, der nach dem Zulassungszeitraum variiert. Unterhalb des Sockelwertes wird der CO₂-Ausstoß nicht berücksichtigt, darüber kostet ein Gramm CO₂ zwei Euro an zusätzlicher Steuer. Der Sockelwert entwickelt sich wie folgt nach Erstzulassungsdatum:
- bis 31.12.2011: 120 g/km
- 01.01.2012 – 31.12.2013: 110 g/km
- ab 01.01.2014: 95 g/km
Nutzung eines Kfz-Steuerrechners
Der Kfz-Steuerrechner weist die Steuer für das eigene Fahrzeug blitzschnell nach wenigen Angaben aus. Nutzer müssen lediglich den Motortyp, den Hubraum, das Erstzulassungsdatum und gegebenenfalls die CO₂-Emissionen ihres Fahrzeuges eingeben und erhalten sofort die Höhe der zu erwartenden Kfz-Steuer angezeigt.
Sonderregelungen bei der Kfz-Steuer
Für einige Motorenarten gibt es Sonderregelungen für die Kfz-Steuer:
- Wankel- und Drehkolbenmotoren: Bei einer Erstzulassung bis 30.06.2009 richtet sich die Kfz-Steuer für diese Motorenarten nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Jüngere Autos mit solchen Motoren werden wie Ottomotoren besteuert, wobei die Berechnungsgrundlage des Hubraums das doppelte Nenn-Kammervolumen ist. Dieses ist in der Zulassung vermerkt.
- Hybride und alternative Antriebe: Diese Fahrzeuge werden wie Ottomotoren besteuert. Hybride Antriebe funktionieren mit den Treibstoffen Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder Biodiesel.
- Elektrofahrzeuge: Diese Fahrzeuge werden in den ersten Jahren ihrer Zulassung von der Steuer befreit. Dabei folgt eine Staffelung. Bei einer Erstzulassung bis zum 17.05.2011 galt die Steuerbefreiung für fünf Jahre, bei einer Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 gilt sie für zehn Jahre. Danach errechnet sich der gestaffelte Steuersatz nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Auf jeweils 200 angefangene Kilogramm werden bis 2 t Gesamtgewicht 5,625 €, danach bis 3 t Gewicht 6,01 € und zwischen 3,001 – 3,5 t 6,39 € fällig.
Regelungen zur Entrichtung der Kfz-Steuer
Die Zollverwaltung zieht die Kfz-Steuer per Lastschrift ein, Zahlungsversäumnisse sind damit praktisch nicht möglich – es sei denn, das Konto weist keine Deckung auf. Die Kfz-Steuer-Pflicht beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs auf den Halter oder der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens. Auch ausländische Wagen, die in Deutschland dauerhaft genutzt werden, Oldtimer und Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen müssen versteuert werden.
Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet mit einer Abmeldung des Fahrzeugs. Bei einem Verkauf kann der bisherige Halter diesen bei der Kfz-Zulassungsstelle anzeigen, damit endet für ihn die Steuerpflicht. Die Mindestdauer der Kfz-Steuerpflicht beträgt immer einen Monat. Bei ausbleibender Steuerzahlung wird der Wagen – ebenso wie bei ausbleibender Zahlung der Kfz-Haftpflichtbeiträge – von Amts wegen stillgelegt. Darüber hinaus zahlt der Halter Säumniszuschläge und kann kein neues Fahrzeug anmelden.
Gibt es Möglichkeiten für Einsparungen bei der Kfz-Steuer?
Beim Neukauf sollte sich jedermann auch an den Emissionen orientieren, um später wenig Steuer zu zahlen. Die Umrüstung älterer Pkw mit hohen Schadstoffwerten ist zwar ein umwelttechnisch lobenswertes Vorhaben, aber so teuer, dass es sich weder steuerlich noch fahrzeugtechnisch wirklich lohnt.
Eine Möglichkeit kann sich aber durch die Hochstufung älterer Baujahre der 1990er Jahre von der Abgasnorm Euro 1 auf Euro 2 ergeben, denn diese Wagen wurden damals pauschal in Euro 1 eingestuft, doch einige von ihnen liegen unter den Emissionensgrenzen für Euro 2. Manche Hersteller oder Vertragswerkstätten sind zu einer Hochstufung bereit, der aber – Achtung! – das Zollamt als zuständige Behörde zustimmen muss, die wiederum eine Sachverständigenorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS etc.) mit der Nachprüfung auf Kosten des Halters beauftragen wird. So ein Verfahren kann sich dennoch lohnen, denn der Steuerunterschied pro 100 cm³ Hubraum beträgt zwischen den Normen Euro 1 und 2 immerhin 7,77 €. Bei 1,3 Liter Hubraum würde die jährliche Ersparnis über 100 Euro betragen.
Steuervergünstigungen bei der Kfz-Steuer
Abgesehen von den Vergünstigungen für Elektroautos gibt es weitere Regelungen für eine Begünstigung bei der Kfz-Steuer. Für diese Begünstigung muss (außer für E-Autos) ein Antrag gestellt werden. So sind etwa Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen von der Kfz-Steuerpflicht befreit, wenn ihre Fahrzeuge im Ausland Hilfsgüter transportieren. Auch Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft können unter bestimmten Umständen von Steuervergünstigungen profitieren.
Fahrzeugbezogene Steuererlässe gibt es nicht nur für Elektrofahrzeuge, sondern unter anderem auch für Spezialanhänger, mit denen Tiere oder manche Sportgeräte befördert werden. Schwerbehinderte zahlen einen um 50 – 100 % ermäßigten Steuersatz, wenn ihr Fahrzeug die entsprechenden Kriterien erfüllt (siehe Webseite des Zolls).
Kfz-Steuer und Maut in Deutschland
Die Maut für Pkw kommt in Deutschland – wenn überhaupt – voraussichtlich erst ab 2020 (Stand Juni 2018). Das Bundesverkehrsministerium hat bekräftigt, dass das Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode (bis 2021) durchgeführt werden soll. Wenn die Maut, gegen die europäische Nachbarstaaten wie Österreich klagen wollen, tatsächlich kommt, muss sie jeder deutsche Autofahrer bezahlen, um anschließend über die Kfz-Steuer in gleicher Höhe entlastet zu werden.
Das ist natürlich ungerecht gegen ausländische Fahrer, weshalb die angekündigten Klagen vor dem EuGH gegen die deutsche Sonderform der Maut gute Chancen auf Erfolg haben. Wir wissen aktuell nicht, ob und in welcher Form diese Maut kommt. Wenn das ursprüngliche Vorhaben des ehemaligen Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) wie geplant über die Bühne geht, würde es starke Änderungen bei der Kfz-Steuer geben.