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Merkantiler Minderwert bei Unfallfahrzeugen

Wozu benötigt man den merkantilen Minderwert?

Wer ein nach einem Unfall repariertes Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt veräußert, muss den merkantilen Minderwert in Rechnung stellen. Er wird vom ursprünglichen Preis vor dem Unfall abgezogen. Der merkantile Minderwert ist ausdrücklich eine theoretische, technisch nicht messbare Größe. Er entsteht, weil der Käufer nicht absolut sicher sein kann, dass nicht doch Folgen des Unfalls zurückgeblieben sind, etwa ein leicht verzogenes Chassis.

Die wesentlichen Fakten zum merkantilen Minderwert

  • Nach einem Unfallschaden erleidet das Fahrzeug trotz einwandfreier Reparatur einen Wertverlust – den merkantilen Minderwert.
  • Der merkantile Minderwert korreliert umgekehrt proportional mit dem Alter des Fahrzeugs. Er steigt überproportional bei neueren Wagen. Deren Wertverlust nach einem Unfall fällt besonders hoch aus.
  • Die Versicherung berücksichtigt in ihrer Regulierung wenigstens teilweise den merkantilen Minderwert – allerdings nur bei einem Haftpflichtschaden.

Warum entsteht der höhere merkantile Minderwert bei neueren Autos?

Dieser Fakt ist unbestritten und wird direkt in die Berechnung des merkantilen Minderwerts mit einbezogen. Der Gutachter wird also das Alter des Fahrzeugs und möglicherweise auch den Kilometerstand als Rechengrößen heranziehen. Aus den gängigen Tabellen lässt sich ablesen, dass der merkantile Minderwert bei Neuwagen sehr hoch sein kann, bei Gebrauchtwagen ab dem Alter von fünf Jahren aber kaum noch eine Rolle spielt.

Das hat direkt etwas mit dem “moralischen” Verschleiß zu tun, der bei Neuwagen stets am höchsten ausfällt. Einen Neuwagen möchte jedermann besitzen, einen Neuwagen nach einem Unfall aber kaum jemand.

Merkantiler Minderwert nur in der Haftpflicht

Nur bei Haftpflichtschäden berücksichtigt die Versicherung diesen Wert, bei Kaskoschäden schließt sie ihn hingegen aus. Nach einem Unfall stellt ein Sachverständiger den merkantilen Minderwert fest, indem er neben dem Alter und dem Kilometerstand sowie der Art des Unfalls und der daraus folgenden Reparatur auch den aktuellen Gesamtzustand und die Marktlage berücksichtigt.

Wichtig zu wissen: Der merkantile Minderwert wird gesondert berechnet. Er ist nicht mit dem Rest- oder Wiederbeschaffungswert zu verwechseln.

Berechnung des merkantilen Minderwerts

Eine einheitliche Methode existiert für die Berechnung leider nicht. Es gibt Prozentsätze, die sich aus dem Wiederbeschaffungswert und den Reparaturkosten ableiten. Bei einigen Schäden entsteht aber kein merkantiler Minderwert, so zum Beispiel nicht bei einfachen Schäden am Lack, am Blech oder an Anbauteilen, wenn sich diese einfach beheben lassen. Die Berechnung des merkantilen Minderwerts obliegt daher immer einem Gutachter, dessen Urteil nicht unumstößlich ist. Es anzufechten lohnt sich aber nur selten.