Wird ein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet, endet damit auch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Jedoch ist gesetzlich geregelt, dass der Versicherungsnehmer meist noch bis zu einem Monat nach Versicherungsende auf die Leistungen der Versicherung zurückgreifen kann, falls keine neue Versicherung abgeschlossen wurde (§ 117 VVG). Dieser verlängerte Versicherungsschutz über das Versicherungsende hinaus wird Nachhaftung genannt.
Die Leistungen der Kfz-Versicherung müssen während der Nachhaftung dabei mindestens der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe der Haftpflichtversicherung entsprechen. Wird die Versicherung in diesem Zeitraum tatsächlich in Anspruch genommen, kann die Versicherung die Beitragszahlung für diesen Zeitraum nachträglich noch einfordern.
In der Regel dauert die Nachhaftung bei Kfz-Versicherungen einen Monat. Dabei gibt es die Nachhaftung nur bei Kfz-Haftpflichtversicherungen, bei Kaskoversicherungen ist sie gesetzlich nicht vorgesehen.
Nach Ablauf der Nachhaftung können Schäden nur noch gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Fahrzeughalter, oder bei Fahrerflucht der Verkehrsopferhilfe geltend gemacht werden.