Die wesentlichen Fakten zum Neuwert
- Der Neuwert ist der Fahrzeugwert ohne Wertminderung.
- Im Schadensfall erstattet eine Versicherung den Neu- oder den Zeitwert des Fahrzeugs.
- Es gibt Policen für Neuwagen mit Neupreisentschädigung. Diese sollte über eine möglichst lange Dauer gelten.
Neuwert und Zeitwert in der Kaskoversicherung
Bei der Regulierung von Kaskoschäden erstattet nicht jede Versicherung den Neuwert. Für diese Entschädigung müsste in der Police eine Neupreisentschädigung vereinbart worden sein. Häufiger wird zur Wertberechnung der Zeit- oder Restwert herangezogen.
Wenn der Zeitwert die Entschädigungsgrundlage bildet, werden wertmindernde Kriterien des Alters und des Zustandes berücksichtigt. Das kann sehr deutliche Abschläge zum Neuwert bedeuten. Den Zeitwert können Fahrzeughalter durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen bestimmen lassen.
Einige Versicherungen erstatten nach der Erstzulassung den Neuwert während der ersten sechs Monate, andere bis zum Ablauf von zwei Jahren. Wer eine Neuwertentschädigung vereinbart, sollte einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren wählen.