Nachzulesen sind die Obliegenheiten einer Kfz-Police in den AKB (Allgemeine Kraftfahrt Bedingungen). Sie werden der Versicherungspolice vom Kfz-Versicherer beigefügt und gelten für alle Arten einer Kfz-Versicherung, also für die Haftpflicht, die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Obliegenheiten ergeben sich teilweise aus gesetzlichen und teilweise aus vertraglichen Bestimmungen.
Einzelne Obliegenheiten sind:
- Pflicht zur Prämienzahlung
- Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben
- Anzeigepflicht bei einem Schaden
- Schadensminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
Einzelne Obliegenheiten, die auf gesetzlichen Bestimmungen basieren, muss der Versicherer nicht gesondert in den AKB vermerken. Das wäre beispielsweise die Vorschrift, dass ein Kraftfahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren werden darf. Es gibt andererseits Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer nur auf Verlangen seines Versicherers erfüllen muss, beispielsweise die genaue Aufklärung zu einem Unfallhergang, wenn besondere Umstände dies erfordern.
Sanktionen bei Nichterfüllung der Obliegenheiten
Eine wesentliche Sanktion ist der Verlust des Versicherungsschutzes, der aber zumindest bei der Haftpflicht auf eine bestimmte Summe begrenzt sein kann, um das Opfer zu entschädigen. Der Versicherer kann überdies den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und die Police fristlos kündigen. Inwieweit Sanktionen fällig werden, hängt von der Art des Pflichtverstoßes und davon ab, ob der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat.