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Saisonkennzeichen am Auto

Saisonkennzeichen: beliebte Variante in Deutschland

In Deutschland wurden 1997 Saisonkennzeichen eingeführt, seither werden sie Jahr für Jahr häufiger beantragt. Inzwischen fahren deutlich über zwei Millionen Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen, darunter

  • 1,26 Millionen Krafträder,
  • rund 780.000 Pkw und
  • 114.000 Wohnmobile.

Der Vorteil der Saisonkennzeichen ist auch unverkennbar: Die Fahrzeuge müssen nicht mehr zweimal jährlich an- und abgemeldet werden. Das Kennzeichen zeigt den Nutzungszeitraum durch den Vermerk des erste und letzten Monats der zugelassenen Saison genau an (zum Beispiel 03 / 10 – zugelassen von März bis Oktober).

Die wesentlichen Fakten zum Saisonkennzeichen

  • Fahrzeuge, die nur saisonal genutzt werden, können per Saisonkennzeichen für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr angemeldet werden, was Steuern und Versicherungsbeiträge spart.
  • Interessant ist diese Variante für Krafträder, Oldtimer und Cabrios.
  • Es gilt dennoch eine Ruheversicherung während der Abmeldephase.

Geld sparen mit dem Saisonkennzeichen

Für die Phase, in der das Fahrzeug nicht bewegt werden darf, entfallen die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge. Vor allem Letzteres spart deutlich Geld. Die Halter dürfen das Fahrzeug allerdings wirklich nicht bewegen und auch nicht im öffentlichen Raum abstellen. Auf dem Kennzeichen ist die Saison sehr deutlich vermerkt. Wer damit fährt, zahlt 50 Euro Bußgeld, wer das Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellt, zahlt 40 Euro. Es muss in einem nicht-öffentlichen Raum stehen, idealerweise in einer Garage.

Da von einem Fahrzeug aber immer eine Gefahr ausgehen kann – zumindest für die Umwelt durch auslaufende Kraft- und Schmierstoffe -, gilt dennoch die beitragsfreie Ruheversicherung. Auch dieser Schutz würde entfallen, wenn das Fahrzeug bewegt wird. Wenn die Teilkasko weiterläuft, ist das Fahrzeug auch gegen Wetterschäden geschützt.

Saisonkennzeichen beantragen

Für die Beantragung des Saisonkennzeichens sind bei der Zulassungsbehörde folgende Dokumente erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigungen Teile 1 und 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) mit
  • Angabe des Saisonzeitraums
  • Personaldokument
  • Bescheinigungen AU und HU
  • bisheriges Kennzeichen

Saisonkennzeichen versus Kurzzeitkennzeichen

Das Saisonkennzeichen gilt zwar nur für einen bestimmten – manchmal kurzen – Zeitraum. Es unterscheidet sich dennoch vom Kurzzeitkennzeichen, das für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten vergeben wird. Dieses wird auch nur einmalig verwendet, während das Saisonkennzeichen dauerhaft am Fahrzeug verbleibt.

Finanzielle Vorteile mit Saisonkennzeichen richtig nutzen

Wer finanziell richtig vom Saisonkennzeichen profitieren möchte, sollte es nur für höchstens fünf Monate im Jahr “aus dem Verkehr ziehen”. Die zugelassene Saison sollte also mindestens sieben Monate betragen (es sind nur volle Monate zulässig). Nur in diesem Fall erhöht sich von Jahr zu Jahr der Schadenfreiheitsrabatt. Die Zulassung für sieben Monate ist natürlich kein Problem, auch wenn es einmal einen sehr langen Winter geben sollte. Es bleibt schließlich den Haltern überlassen, wann sie ihr Fahrzeug (trotz noch gültiger Zulassung) fahren oder nicht. Auch sollte die Saison richtig gewählt werden – etwa so, dass das Kraftfahrzeug grundsätzlich niemals Winterreifen benötigt. Auch das spart deutlich Geld.