Den Schadenrückkauf bieten viele Versicherer für Regulierungsfälle in der Haftpflicht und in der Vollkasko an. Dabei bieten sie dem Versicherungsnehmer die Option an, nach der Regulierung des Schadens, den er selbst verursacht hat, diesen zurückzukaufen.
Bei diesem Vorgang begleicht der Versicherungsnehmer die Regulierungssumme gegenüber der Versicherung. Diese gibt ihm für die Entscheidung hierfür sechs Monate Zeit. Der Versicherungsnehmer bezahlt damit den Schaden selbst, schützt sich aber vor der Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Die Schadenhöhe entscheidet, ob sich ein Schadenrückkauf lohnt. Pauschal lässt sich kalkulieren, dass alle Schäden mit einer Summe unter 1.000 Euro am besten vom Versicherungsnehmer selbst bezahlt werden sollten, weil ansonsten der veränderte Schadenfreiheitsrabatt teurer wird. Das zeigt sich erst im Laufe der nächsten Jahre, wenn die Beiträge nach der Höherstufung nur sehr langsam wieder sinken.
Alternativ zum Schadenrückkauf können Versicherungsnehmer auch einen Rabattschutz abschließen. Dieser erhöht von vornherein die Policenkosten ein wenig, schützt aber den Versicherungsnehmer jährlich bei mindestens einem Schaden vor der Rückstufung seiner Schadenfreiheitsklasse.