Die Schadensregulierung beim Kraftfahrzeug bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft einen gemeldeten Versicherungsschaden bezahlt. Es kann sich um einen Schaden am eigenen Fahrzeug handeln, hierfür kommen die Teil- oder die Vollkaskoversicherung auf, wenn sie abgeschlossen wurden. Schäden an fremden Fahrzeugen, Sachen, Personen, Tieren oder der Umwelt, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat, reguliert seine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Voraussetzung für die Schadensregulierung ist eine Schadensmeldung an die Versicherung und deren Überprüfung, inwieweit die angemeldeten Ansprüche berechtigt sind. Schadenersatzansprüche können auch als unbegründet abgelehnt werden. Wenn die Versicherung die Regulierung akzeptiert, übernimmt sie den finanziellen Ausgleich des Schadens bis zur Deckungssumme, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Nach einer Schadensregulierung können die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen.
Die Ablehnung einer Schadensregulierung erfolgt nur, wenn der Versicherungsnehmer gegen seine Obliegenheiten verstoßen hat, also den eigenen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nicht nachgekommen ist. Eine Ausnahme hiervon bildet die Kfz-Haftpflichtversicherung, die immer den Schaden ersetzt, jedoch den Versicherungsnehmer in Regress nehmen kann.