Versicherer bieten Selbstbeteiligungen für die beiden Arten der Kaskoversicherungen an (Teil- und Vollkasko). Die Höhe reicht oft bis zu 1.500 Euro. Wichtig zu wissen: Die gängigen Policen für eine Vollkaskoversicherung inkludieren in der Regel eine Teilkasko. Es handelt sich jedoch um verschiedene Verträge mit eigenen Regeln. Unter anderem gibt es bei der Vollkaskoversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt, bei der Teilkasko aber nicht. Dementsprechend muss auch die Selbstbeteiligung für die beiden Versicherungen separat festgelegt werden. So könnte also der Versicherungsnehmer eine Vollkaskoversicherung mit inkludierter Teilkasko abschließen und für die Vollkasko eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro, für die Teilkasko hingegen eine Selbstbeteiligung von 500 Euro vereinbaren. Es ist vorgeschrieben, dass die SB der Teilkasko nicht höher als die der Vollkasko sein darf.
Für welche Höhe der Selbstbeteiligung sich ein Versicherungsnehmer entscheidet, hängt von den möglichen Schadenszenarien ab, die er sich vorstellen kann. Wenn das Fahrzeug beispielsweise nicht in der Garage abgestellt wird und gelegentliche Unwetterschäden zu befürchten sind, wird er die Selbstbeteiligung wahrscheinlich nicht allzu hoch wählen.