Welche Sofortmaßnahmen helfen bei Glasschäden?
Viele Fahrer bemerken einen Steinschlag gar nicht. Erst wenn sich der Schaden dann weiter ausweitet, macht er sich immer mehr bemerkbar. In der Regel entstehen bei einem Steinschlag im Verbundglas kleine, sternförmige Kratzer. Wenn diese rechtzeitig bemerkt werden, können sie in der Regel noch repariert werden. Wichtig ist hierbei, dass der Fahrer sofort reagiert, wenn er den Schaden bemerkt.
Denn damit die Reparatur erfolgreich verläuft, sollte weder Feuchtigkeit noch Schmutz in die sehr feinen Risse und Sprünge gelangen. Um das zu verhindern, kann die beschädigte Stelle mit einem transparenten Klebefilm oder alternativ mit einem speziellen Scheibenpflaster abgedeckt werden. Letztere können bei Autoglasdiensten und auch bei vielen Versicherungen erworben werden. Idealerweise werden sie immer im Handschuhfach mitgeführt, um bei einem Schaden schnell handeln zu können.
Übernimmt meine Versicherung die Kosten?
Wenn eine Scheibe aufgrund eines Steinschlags ausgetauscht werden muss, ist dies mit einem relativ großen Aufwand verbunden. Je nach Automodell, Größe und Form kann die Werkstatt bis zu 1.000 Euro verlangen. Zudem kann der Lack beim Ein- und Ausbau der Scheiben unter Umständen leicht beschädigt werden. Und wenn dieser dann ausgebessert werden muss, fallen weitere Kosten an. Daher sollte vor der Reparatur die Versicherung befragt werden, für welche Arbeiten sie aufkommt. Hierbei sind unterschiedliche Punkte ausschlaggebend. Wer lediglich über eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt, muss in der Regel die kompletten Kosten selbst tragen.
Anders sieht es aus, wenn man auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Denn diese übernimmt einen Teil der Rechnung oder unter Umständen sogar die kompletten Kosten. Die Höhe des Schadensersatzes ist hierbei von der Höhe der sogenannten Selbstbeteiligung abhängig, die bei Vertragsschluss mit dem Versicherer besprochen und vereinbart wurde.
Kann der Fahrer vor mir für den Steinschlag haftbar gemacht werden?
Nicht selten entsteht ein Steinschlag durch Steine oder andere kleine Gegenstände, die von den Reifen des vorausfahrenden Fahrzeuges nach hinten geschleudert werden. Auch wenn der Fahrer des hinteren Autos keine Schuld hat, wird er, beziehungsweise seine Versicherung, für den Schaden aufkommen müssen. Denn hierbei handelt es sich um ein sogenanntes unabwendbares Ereignis. Das bedeutet, dass auch der Fahrer des vorderen Fahrzeuges den Vorfall nicht verhindern konnte. Aus diesem Grund wird der Schaden auch in den meisten Fällen nicht von seiner Versicherung übernommen.
Wie lässt sich ein Steinschlag vermeiden?
Derzeit gibt es nur wenige Maßnahmen, die die Scheiben vor einem Steinschlag schützen können. Die beste Möglichkeit, um das Risiko eines solchen Vorfalls etwas zu minimieren, ist es, mehr Abstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen zu lassen. Das gilt insbesondere für Lkws, da deren Reifen auch größere Steine mit teilweise enormer Wucht nach hinten schleudern.