Versicherungsunternehmen teilen bei der Kfz-Versicherung ihre Kunden in verschiedene Tarifgruppen ein. Die Zuordnung zu einer Tarifgruppe hängt vom Beruf des Versicherungskunden ab. Für bestimmte Berufe gibt es einen Berufsgruppenrabatt wegen der mit ihnen verbundenen Sicherheit (beispielsweise bei Beamten). Die Zuordnung zu Tarifgruppen unterscheidet sich aber zwischen einzelnen Versicherungsgesellschaften, auch bieten sie unterschiedliche Arten von Tarifgruppen an.
Die wesentlichen Fakten zur Tarifgruppe
- Die Tarifgruppe bestimmt mit die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrags.
- Aus der Tarifgruppe kann ein Berufsgruppenrabatt abgeleitet werden. Manche Berufsgruppen zahlen geringere Beiträge bei sonst gleichen Voraussetzungen.
- Günstige Tarifgruppen sind die für Beamte und Bauern.
Welche Tarifgruppen gibt es?
Die meisten Versicherungsnehmer werden bei der Kfz-Versicherung der Tarifgruppe R zugeordnet. Weitere Tarifgruppen für besondere Berufe sind bei vielen Versicherungen A, B, D, L, N und V.
In die Tarifgruppe A werden Pkw-Versicherungen Landwirten eingeordnet, wenn sie Mitglied in einer landwirtschaftlichen Genossenschaft sind und ihr Betrieb eine gewisse Mindestgröße aufweist. Die Tarifgruppe N wird für Fahrzeuge außerhalb der Pkw-Klasse und für Anhänger angewendet, in die Tarifgruppe D werden Angehörige (Angestellte oder Freiberufler) der Berufsfelder Kreditinstitute, Kanzleien, Notariate und Elektrizitätswerke eingeordnet. Diese Unterteilung ist aber sehr speziell und nicht bei allen Versicherern vorzufinden. Die Tarifgruppe L gilt für Beamte, B für Angestellte im öffentlichen Dienst, beide Gruppen erhalten höhere Rabatte. In die Gruppe V ordnen Versicherungsunternehmen ihre eigenen Angestellten ein.