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Überführungskennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Dieses Kennzeichen dient für den Transport eines Fahrzeuges ins Nicht-EU-Ausland und ist 15 Tage gültig.

Kurzzeitkennzeichen

Dieses Kennzeichen dient für kurzfristige Überführungsfahrten innerhalb der EU und hat eine Gültigkeit von fünf Tagen. Auf der rechten Seite (schwarze Zahlen auf gelbem Hintergrund) ist die Gültigkeit aufgedruckt. Mit einem bereits abgelaufenen Kennzeichen besteht kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug mehr. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle würde das Kraftfahrzeug stillgelegt, sodass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.

Mit dem Kurzzeitkennzeichen können Sie Überführungsfahrten, Probefahrten und Prüfungsfahrten durchführen. Mit diesem Kennzeichen dürfen Sie aber nur ein Fahrzeug überführen. Eine Verwendung des Kurzzeitkennzeichens für mehrere Fahrzeuge ist demnach nicht erlaubt. Überführen Sie stattdessen ein anderes Fahrzeug, so besteht kein Versicherungsschutz und die Versicherung haftet nicht bei einem Schaden.

Benötigte Unterlagen zur Beantragung eines Überführungskennzeichens

Die Beantragung eines Überführungskennzeichens erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle. Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:

1. die eVB-Nummer (erhalten Sie von der Versicherung)
2. aktuelle TÜV-Bescheinigung
3. Ausweis oder den Reisepass
4. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Zulassungsbescheinigung Teil II
5. Gewerbeanmeldung oder Handelsregister Auszug, bei Zulassung auf eine Firma