Ein unberechtigter Fahrer ist im Sinne der Kfz-Versicherung ein Fahrer, der nicht im versicherten Personenkreis benannt wurde. Dazu zählt natürlich auch ein Autodieb. Versicherungsnehmer benennen beim Abschluss der Police einen Fahrerkreis abstrakt (Firmen- oder Familienangehörige, alle Fahrer über 23 Jahre) oder konkret (Partner/in, Herr X und Frau Y). Eine namentliche Aufführung ist bei Führerscheinneulingen erwünscht oder gefordert. Bei der Fahrt eines unberechtigten Fahrers erlischt vielfach der Versicherungsschutz bis auf die Kfz-Haftpflicht, die immer das Opfer entschädigt. Jedoch muss der Halter mit Regressforderungen rechnen, die sich nach den Umständen des Falles richten.
Die wichtigsten Fakten zum unberechtigten Fahrer
- Die Fahrt durch einen unberechtigten Fahrer ist prinzipiell nicht versichert. Wenn der Halter das Fahrzeug wissentlich an einen unberechtigten Fahrer verliehen hat, können die Unfallfolgen für alle Beteiligten sehr teuer werden.
- Diese Regelung gilt auch bei einem sporadischen und kurzfristigen Verleihen, etwa weil der Halter von einer Party mit dem eigenen Pkw durch einen Freund heimgefahren werden möchte.
- In der Praxis gehen die meisten Versicherungen mehr oder weniger kulant vor. In manchen Fällen entstehen nicht einmal Regressforderungen – etwa dann, wenn die Fahrt mit dem unberechtigten Fahrer durch einen medizinischen Notfall zwingend erforderlich war.
Reaktion von Versicherungen bei Unfällen mit unberechtigten Fahrern
Die Versicherer reagieren sehr differenziert auf einen Unfall mit einem unberechtigten Fahrer. Sie können den Schaden anstandslos regulieren, wenn der Fall dem Halter oder dem unberechtigten Fahrer keine Alternative ließ. Dabei geht es fast ausschließlich um medizinische Notfälle. Ein Halter könnte während der Fahrt oder auch daheim einen Kreislaufkollaps erleiden und müsste sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Wenn die einzige Möglichkeit dazu eine Fahrt mit seinem eigenen Pkw durch einen unberechtigten Fahrer ist und dabei ein Unfall passiert, könnte die Versicherung auf Regressforderungen verzichten.
Sie kann auch in anderen Fällen den Regress unterschiedlich hoch ansetzen, einen Kaskoschaden gar nicht regulieren oder die Prämiendifferenz nachfordern. Dabei ermittelt sie die Policenkosten, die entstanden wären, wenn der unberechtigte Fahrer im laufenden Vertragsjahr versichert worden wäre.
Fazit zum unberechtigten Fahrer
Gerade das spontane Verleihen ist weit verbreitet, aber gefährlich, wenn dabei ein Unfall passiert. Das Versicherungsvertragsgesetz ist in diesem Punkt eindeutig: Der Versicherer ist in der Tat nicht verpflichtet, solche Schäden zu regulieren. Nur wenige Gesellschaften gehen so rigide vor. Sie legen in ihren Policenbedingungen in der Regel fest, wie sie bei solchen Vorfällen reagieren werden. Der Kreis der berechtigten Fahrer lässt sich übrigens völlig unbürokratisch erweitern.