Ein Vermögensschaden ist ein geldwerter Nachteil der geschädigten Person durch das Schadensereignis. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt hierfür die Mindestdeckung 50.000 Euro. Bei höheren Deckungssummen ist der Vermögensschaden in die Pauschaldeckung von 50 oder 100 Millionen Euro inkludiert. Man unterscheidet zwischen echten und unechten Vermögensschäden.
Unterschied zwischen echten und unechten Vermögensschäden
Der Vermögensschaden kann allein das Vermögen des Geschädigten ohne Beteiligung eines Sach- oder Personenschadens betreffen. Das wäre der Fall, wenn beispielsweise ein Unfallereignis zwar nicht das Fahrzeug des Geschädigten und auch nicht diesen selbst betrifft, er aber durch die Zeitverzögerung infolge des Unfalls einen wichtigen Termin verpasst und dadurch finanzielle Nachteile erleidet.
Ein unechter Vermögensschaden ist an den Personen- und/oder Sachschaden gekoppelt. Das Fahrzeug wurde beschädigt oder die geschädigte Person wurde verletzt. Dadurch konnte sie Termine nicht wahrnehmen oder ihren Beruf nicht ausüben und hat damit finanzielle Nachteile erlitten.