Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, der die Versicherungspolice abgeschlossen hat. Im Rahmen der Kfz-Versicherung handelt es sich um den Fahrzeughalter. Dieser muss aber nicht der Fahrer beziehungsweise nicht der alleinige Fahrer des Wagens sein.
Die wesentlichen Fakten zum Versicherungsnehmer
- Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung ist der Fahrzeughalter. Er hat den Vertrag über die Versicherungspolice mit der Versicherung abgeschlossen.
- Ein Versicherungsnehmer hat Obliegenheiten, also Vertragspflichten. Unter anderem muss er die nötigen Angaben wahrheitsgemäß machen und die Versicherungsgesellschaft über Änderungen umgehend informieren.
- Wer als Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten verletzt, riskiert Vertragsstrafen und/oder seinen Versicherungsschutz.
Versicherungsnehmer vs. berechtigte Fahrer
Berechtigte Fahrer eines versicherten Fahrzeugs müssen nicht Versicherungsnehmer sein. In Familien ist es üblich, den Partner oder auch Kinder in den berechtigten Fahrerkreis mit aufzunehmen, in Firmen sind oft mehrere Kollegen berechtigt, den gleichen Dienstwagen zu fahren. Der berechtigte Fahrerkreis kann stark erweitert werden, was die Prämie entsprechend erhöht. Wenn der Versicherungsnehmer allein der berechtigte Fahrer ist, ist die Prämie entsprechend sehr viel niedriger. Ein Versicherungsnehmer sollte daher genau abwägen, wen er in den berechtigten Fahrerkreis mit aufnimmt.
Wenn ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug führt, droht bei einem Unfallereignis der Verlust des Versicherungsschutzes, jedoch zeigen sich die Versicherer in Ausnahmefällen kulant, wenn eine augenscheinliche Notwendigkeit bestand, einen anderen (nicht berechtigten) Fahrer das Auto fahren zu lassen – etwa, weil der Versicherungsnehmer gesundheitlich dazu nicht imstande war. Solche Ausnahmen sind aber eher selten.