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Versicherungssteuer: Rechtsgrundlage und Fakten

Die Versicherungssteuer wird als Verkehrssteuer auf die Prämienzahlungen für Versicherungsverträge erhoben. Die Bemessungsgrundlage ist jeweils der Nettorechnungsbetrag der Jahresprämie. Von Ausnahmen abgesehen ist die Versicherungssteuer so hoch wie Mehrwertsteuer. Sie beläuft sich also auf 19 Prozent, die auf den Nettoprämienbetrag aufgeschlagen werden.

Die wesentlichen Fakten zur Versicherungssteuer

  • Die Versicherungssteuer gehört zu jeder Versicherungsprämie und muss von den Versicherungsnehmern bezahlt werden. Alle Autofahrer entrichten sie zusammen mit ihrem Kfz-Versicherungsbeitrag.
  • Im Falle der Kfz-Versicherung und vieler anderer Versicherungsarten beträgt die Versicherungssteuer 19 Prozent vom Nettorechnungsbetrag. Der Versicherer weist sie in der Rechnung aus.
  • Die Versicherungssteuer erhält der Bund. Die Kfz-Versicherer müssen sie weiterleiten.

Rechtsgrundlage für die Versicherungssteuer

Die Rechtsgrundlage für diese Steuer ist das Versicherungssteuergesetz. Die Versicherungsnehmer können die Steuer nicht beeinflussen, sie zahlen grundsätzlich einen Bruttobeitrag inklusive dieser Steuer. Das Abführen der Versicherungssteuer an das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) übernimmt die Versicherungsgesellschaft.

Der Steuersatz für diese Steuer ist einheitlich hoch, er hängt nicht vom Fahrzeug ab. Durch den Ausweis der Versicherungssteuer in der Rechnung kommen steuerabzugsberechtigte Personengruppen (alle Selbstständigen) manchmal auf die Idee, die Steuer geltend zu machen. Das ist aber nicht möglich, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat (BFH, Urteil vom 23.11.2010, V B 119/09).