Mit der vorläufigen Deckung(szusage) sichert ein Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz ab sofort zu, auch wenn dieser die erste Prämie noch nicht gezahlt hat. Diese Regelung gibt es im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für viele Arten der Versicherung. In der Kfz-Versicherung erhalten die Versicherungsnehmer hierfür die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), welche die Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs ist.
Vertragliche Zusage durch die vorläufige Deckung
Bei der Kfz-Versicherung beginnt der Versicherungsschutz mit der Zustellung der eVB. Damit kann der Halter das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden und damit fahren. Bei der vorläufigen Deckung handelt es sich um einen selbstständigen Vertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes. Sie erlischt mit der Annahme oder Ablehnung des Versicherungsvertrages und ist daher auch zeitlich begrenzt.
Ausweitung der vorläufigen Deckung
Versicherungsnehmer können die vorläufige Deckungszusage, die meistens nur für die Haftpflichtversicherung als Zulassungsvoraussetzung beantragt wird, auf den Vollkaskoschutz ausweiten. Das muss bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Die Beiträge der vorläufigen Deckung werden mit der Hauptpolice verrechnet.