Jede Fahrzeugart wird in der Kfz-Versicherung mit einer Wagniskennziffer bezeichnet. So gehören normale Pkw zum Beispiel zur Wagniskennziffer 112, Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm zur Wagniskennziffer 003. Selbst für spezielle Fahrzeuge wie Leichenwagen mit der Kennziffer 009 erhalten eine eigene Einstufung.
Die Kfz-Versicherer in Deutschland legen diese Einstufung gemeinsam fest, die Daten werden dann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Der letzte Zugang in der Liste war die Wagniskennziffer 010 für Elektrokleinstfahrzeuge mit Zulassungspflicht, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen. Damit setzten die Versicherer die Zulassung von E-Scootern und anderen Kleinstfahrzeugen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit um.
Liste der am häufigsten genutzten Wagniskennziffern
Aktuell gibt es mehr als 150 Wagniskennziffern, von denen einige zwar auslaufen, aber für ältere Tarife immer noch gültig sind. Wir haben Ihnen hier eine Liste der am häufigsten genutzten Wagniskennziffern zusammengestellt.
PKW | 112 | ||
Kleinkrafträder unter 50 ccm | 001 | ||
Motorrad ab 50 ccm Hubraum | 003 | ||
Elektronische Mobilitätshilfe (z. B. Segway) | 004 | ||
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen | 005 | ||
Pedelecs | 009 | ||
Elektrokleinstfahrzeug | 010 | ||
Leichtkrafträder bis 125 ccm | 026, 028 (abhängig von max. Geschwindigkeit) | ||
Trikes | 030 | ||
Quads | 031 | ||
Wohnmobil, Campingkraftfahrzeuge | 127 | ||
Taxen | 150 / 159 | ||
Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht (Lieferwagen) | 251 (Werk- oder Privatverkehr) | ||
Wohnwagen, Wohnwagenanhänger | 541 | ||
Anhänger | 581 | ||
Omnibusse | 621 / 625 / 661 | ||
Zugmaschinen im Werkverkehr | 401 | ||
Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper | 451 |
Ablehnung aufgrund der Wagniskennziffer
Grundsätzlich gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang für den Anbieter. Da die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, muss der Versicherer einen Vertrag anbieten und darf diesen nur aus wenigen Gründen ablehnen:
- Der Versicherer bietet grundsätzlich keinen Versicherungsschutz für dieses Wagnis, entscheidend ist dabei die Wagniskennziffer.
- Der Vorvertrag bei einem anderen Versicherer wurde wegen Nichtzahlung oder arglistiger Täuschung gekündigt.
Selbst beim Vorliegen dieser Gründe muss der Versicherer innerhalb von zwei Wochen ablehnen, sonst gilt der Vertrag als angenommen.