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Wagniskennziffer in der Kfz-Versicherung

Jede Fahrzeugart wird in der Kfz-Versicherung mit einer Wagniskennziffer bezeichnet. So gehören normale Pkw zum Beispiel zur Wagniskennziffer 112, Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm zur Wagniskennziffer 003. Selbst für spezielle Fahrzeuge wie Leichenwagen mit der Kennziffer 009 erhalten eine eigene Einstufung.

Die Kfz-Versicherer in Deutschland legen diese Einstufung gemeinsam fest, die Daten werden dann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Der letzte Zugang in der Liste war die Wagniskennziffer 010 für Elektrokleinstfahrzeuge mit Zulassungspflicht, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen. Damit setzten die Versicherer die Zulassung von E-Scootern und anderen Kleinstfahrzeugen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit um.

Liste der am häufigsten genutzten Wagniskennziffern

Aktuell gibt es mehr als 150 Wagniskennziffern, von denen einige zwar auslaufen, aber für ältere Tarife immer noch gültig sind. Wir haben Ihnen hier eine Liste der am häufigsten genutzten Wagniskennziffern zusammengestellt.

PKW 112
Kleinkrafträder unter 50 ccm 001
Motorrad ab 50 ccm Hubraum 003
Elektronische Mobilitätshilfe (z. B. Segway) 004
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 005
Pedelecs 009
Elektrokleinstfahrzeug 010
Leichtkrafträder bis 125 ccm 026, 028 (abhängig von max. Geschwindigkeit)
Trikes 030
Quads 031
Wohnmobil, Campingkraftfahrzeuge 127
Taxen 150 / 159
Lkw bis 3,5 t Gesamtgewicht (Lieferwagen) 251 (Werk- oder Privatverkehr)
Wohnwagen, Wohnwagenanhänger 541
Anhänger 581
Omnibusse 621 / 625 / 661
Zugmaschinen im Werkverkehr 401
Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper 451

Ablehnung aufgrund der Wagniskennziffer

Grundsätzlich gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang für den Anbieter. Da die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, muss der Versicherer einen Vertrag anbieten und darf diesen nur aus wenigen Gründen ablehnen:

  1. Der Versicherer bietet grundsätzlich keinen Versicherungsschutz für dieses Wagnis, entscheidend ist dabei die Wagniskennziffer.
  2. Der Vorvertrag bei einem anderen Versicherer wurde wegen Nichtzahlung oder arglistiger Täuschung gekündigt.

Selbst beim Vorliegen dieser Gründe muss der Versicherer innerhalb von zwei Wochen ablehnen, sonst gilt der Vertrag als angenommen.