Für kleinere Motorroller mit geringer Leistung wird von den Versicherungsgesellschaften eine spezielle Rollerversicherung angeboten. Ihre Konditionen und Voraussetzungen sind mit einer Mopedversicherung identisch. Leistungsstärkere Modelle erfordern eine Motorrad-Haftpflicht. Die Rollerversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Sie wird durch das Versicherungskennzeichen nachgewiesen. Zusammen mit der Roller-Haftpflicht sollte auch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, mit der Schäden am eigenen Fahrzeug versichert werden. Die optimale Versicherung lässt sich durch einen Rollerversicherung-Vergleich ermitteln.
Was sind Motorroller?
Ein Motorroller ist ein einspuriges Kleinkraftrad mit Durchstieg, die häufig mit einem Automatikgetriebe ausgestattet sind. Inzwischen bringen viele Hersteller neben Benzinfahrzeugen auch Hybrid- oder Elektroroller auf den Markt. Für diese Fahrzeuge gelten die gleichen Versicherungsbestimmungen wie für klassische Roller: Eine Haftpflichtversicherung ist auch für Roller gesetzlich vorgeschrieben.
Europäischer Marktführer für Motorroller ist der italienische Hersteller Piaggio, der durch seine Vespa weltberühmt geworden ist. Viele Motorroller für den deutschen und europäischen Markt werden heute allerdings in Asien produziert.
Kleinkraft-Roller oder Leichtmotorrad – auf die Leistung kommt es an
Abhängig von ihrer Leistung werden Roller durch den Gesetzgeber unterschiedlich eingestuft:
- Motorroller mit einem Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h können von Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr gefahren werden. Sie benötigen dafür einen Rollerführerschein der Klasse AM. Auslandsfahrten sind damit nach dem 16. Geburtstag möglich. Als Haftpflichtversicherung benötigen diese Fahrzeuge eine spezielle Rollerversicherung, die jährlich neu beantragt werden muss. Im Unterhalt sind sie besonders günstig. Für die sogenannten Kleinkraft-Roller wird keine Kfz-Steuer erhoben. Auch die Hauptuntersuchung (HU) ist für sie nicht erforderlich. Diese Motorroller erhalten lediglich ein Versicherungskennzeichen. Ein amtliches Kfz-Kennzeichen ist dagegen nicht erforderlich. Identische Voraussetzungen gelten für Elektroroller mit einer Motorleistung von bis zu vier Kilowatt.
- Motorroller mit einem Hubraum zwischen 50 und 125 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit bis 125 km/h gelten als Leichtkraftroller. Sie dürfen frühestens ab dem 16. Lebensjahr gefahren werden und setzen einen Führerschein der Klassen A1, A2 oder – bei einer Leistung von mehr als 15 PS – der Klasse A voraus. Die Führerscheinklasse A berechtigt zum Führen aller Motorräder, unabhängig von ihrer Leistungsklasse – ein Direkteinstieg ist erst im Alter von 24 Jahren möglich. Falls mit 18 Jahren die Führerscheinklasse A2 für Motorräder und Roller für Motorräder mit einem Hubraum bis 48 Kubikzentimetern erworben wurde, ist der Umstieg auf die Klasse A im Alter von 20 Jahren möglich. Als Rollerversicherung muss für diese Fahrzeuge eine passende Motorradversicherung abgeschlossen werden. Sie erfordern eine amtliche Zulassung und ein entsprechendes Kennzeichen. Zwar sind auch diese Roller von der Kfz-Steuer befreit, jedoch muss in Zwei-Jahres-Intervallen die Hauptuntersuchung vorgenommen werden.
- Auf dem Markt werden Motorroller mit einem Hubraum bis zu 650 PS und einer Leistung von 50 PS – die sogenannten Maxi-Scooter – angeboten, die eine Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h erreichen können. Sie dürfen ausschließlich mit einem Motorradführerschein der Klasse A gefahren werden. Sie unterliegen der Kfz-Steuerpflicht und der Pflicht zur Hauptuntersuchung. Als Rollerversicherung ist ebenfalls der Abschluss einer Motorradversicherung erforderlich.
Rollerversicherung – Versicherungsschutz für den Motorroller
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland mit wenigen Ausnahmen für alle Kraftfahrzeuge Pflicht, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Für Motorroller muss abhängig von ihrer Leistung eine Rollerversicherung oder eine klassische Motorradversicherung abgeschlossen werden. Wer seinen Roller im öffentlichen Raum ohne diesen Versicherungsschutz nutzt, begeht damit eine Straftat. Sie kann mit dem Verlust des Führerscheins, einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Eine Kfz-Haftpflicht und daher die Roller-Haftpflicht sichert den Versicherungsnehmer gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab. Bei den meisten Verträgen lässt sich die Haftpflicht mit weiteren Leistungen wie einer Teilkasko- oder Kasko-Versicherung kombinieren. Ein Rollerversicherung-Vergleich ermöglicht, eine leistungsstarke Police zu finden, die den eigenen Anforderungen optimal entspricht. Für Kleinkraft-Roller mit einem Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde bieten viele Versicherungsunternehmen in ihrer Motorradversicherungs-Sparte eine spezielle Rollerversicherung sowie eine Mopedversicherung an.
Besonderheiten der Rollerversicherung für Kleinkraft-Roller
Kleinkraft-Roller benötigen keine amtliche Zulassung und folglich auch kein durch die Zulassungsstelle ausgestelltes Kfz-Kennzeichen. Für ihre ordnungsgemäße Führung reicht das Versicherungskennzeichen aus, das jährlich neu erteilt wird. Die Rollerversicherung fällt damit in den Bereich der Mopedversicherung und bietet grundsätzlich identische Konditionen. Ein Rollerversicherung-Vergleich erleichtert die Auswahl der persönlich optimal geeigneten Police.
Generell wird die Rollerversicherung für Kleinkraft-Roller nur für ein Jahr erteilt. Sie muss danach neu beantragt werden. Dies gilt nicht nur für die Haftpflicht, sondern auch für eine Teilkasko- oder Kasko-Versicherung. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist nicht erforderlich. In jedem Jahr werden für Roller Versicherungskennzeichen in einer anderen Farbe ausgestellt, sodass für die Polizei oder das Ordnungsamt auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob das Fahrzeug über eine aktuelle Rollerversicherung verfügt. Nach diesem Modell können Kleinkraft-Roller, aber auch Mopeds oder Mofas versichert werden. Das Versicherungsjahr einer Rollerversicherung beginnt am 1. März und endet am 28. oder 29. Februar des nächsten Jahres. Besitzer eines Rollers müssen somit rechtzeitig daran denken, den Versicherungsschutz für ihr Fahrzeug zu erneuern. Wer seinen Kleinkraft-Roller während des Versicherungsjahres verkauft oder stilllegt, sollte dies seiner Versicherung unverzüglich mitteilen – zu viel gezahlte Beiträge werden dann erstattet. Alternativ kann die Versicherung auch auf den neuen Fahrzeughalter umgeschrieben werden. Ebenso wie bei anderen Kfz-Versicherungen ist auch in der Rollerversicherung die Ausstellung saisonaler Policen möglich.
Wichtig: Die Besonderheiten der Rollerversicherung – keine amtliche Zulassung, rechtskonforme Nutzung durch ein aktuelles Versicherungskennzeichen und jährliche Erneuerung der Versicherung – gelten ausschließlich für Kleinkraft-Roller. Für leistungsstärkere Motorroller ist eine amtliche Zulassung, ein entsprechendes Zulassungszeichen und der Abschluss einer Motorradversicherung erforderlich, die sich ohne Kündigung jeweils um ein weiteres Jahr verlängert.
Antrag auf eine Rollerversicherung
Eine Rollerversicherung für einen Kleinkraft-Roller wird beantragt, indem der Versicherungsgesellschaft die Fahrgestellnummer und das Baujahr des Fahrzeugs übermittelt wird. Diese Informationen finden sich in der Betriebserlaubnis, die der Hersteller für den Roller liefert. Die Versicherung stellt auf dieser Grundlage den Versicherungsschein für das Fahrzeug aus. Wenn der Vertrag in einer Versicherungsfiliale ausgestellt wird, erhält der Versicherungsnehmer direkt das Versicherungskennzeichen mit der aktuellen Plakette. Bei einem Online-Abschluss wird das Kennzeichen für den Roller innerhalb weniger Tage im Postversand übermittelt.
Was wird durch eine Roller-Haftpflichtversicherung versichert?
Kernstück der Rollerversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung und versichert alle Schäden, die der Versicherungsnehmer dritten Personen zufügt. Zwar wird damit ein bestimmtes Fahrzeug versichert. In die Police können neben dem Versicherungsnehmer jedoch weitere Personen – der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Rollers oder registrierte Fahrer, die das Fahrzeug regelmäßig nutzen – eingetragen werden, sodass sie bei einem Unfall in gleichem Umfang abgesichert sind. Versichert werden durch die Haftpflichtversicherung für den Motorroller Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
Eine Rollerversicherung bietet dem Versicherungsnehmer außerdem einen passiven Rechtsschutz. Die Versicherungsgesellschaft prüft die Schadensersatzansprüche Dritter und weist unberechtigte Forderungen zurück.
Sachschäden
Sachschäden beziehen sich auf das Fahrzeug des Unfallgegners. Zu ihnen gehören beispielsweise:
- Reparaturkosten
- Abschlepp- oder Bergungskosten
- Wertminderungen
- Bei einem Totalschaden: Erstattung des Wiederbeschaffungswertes
- Nutzungsausfallentschädigungen
- Kosten für ein Mietfahrzeug
- An- und Abmeldungskosten
- Kosten für Unfallgutachter
- Anwalts- und Gerichtskosten.
Je nach Versicherungsunternehmen können in einer Rollerversicherung auch sogenannte erweiterte Sachschäden versichert werden. In diese Kategorie fallen etwa Schäden an Gebäuden und Verkehrseinrichtungen oder Umweltschäden. Unser Rollerversicherung-Vergleich gibt Aufschluss darüber, welche Versicherungsgesellschaften in ihrer Roller-Haftpflicht diese Zusatzleistung bieten.
Personenschäden
In den Bereich der Personenschäden fallen alle Schäden, die den Unfallgegner und weitere Insassen seines Fahrzeugs direkt als Personen betreffen. Die Rollerversicherung erstattet hier die folgenden Leistungen:
- Kosten für medizinische Behandlungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen
- Verdienstausfälle durch den Unfall
- Schmerzensgeld
- Rentenzahlungen
- Im Todesfall: Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld.
Kosten für Personenschäden können auch andere Versicherungsträger – etwa gesetzliche und private Krankenversicherungen oder die gesetzliche Unfallversicherung – gegenüber dem Verursacher eines Unfalls geltend machen.
Vermögensschäden
Vermögensschäden sind alle Schäden, die nicht direkt Sachen oder Personen zugeordnet werden können. Dabei kann es sich beispielsweise um Einkommensausfälle oder einen nicht zustande gekommenen Geschäftsabschluss handeln, weil durch den Unfall ein Termin nicht eingehalten werden konnte.
Haftungsausschlüsse in der Rollerversicherung
Haftungsausschlüsse der Rollerversicherung werden in den Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaft definiert. Sie unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Anbietern. Auch bei ein- und demselben Versicherer können für verschiedene Tarife jedoch unterschiedliche Haftungsausschlüsse vorgesehen sein. Bei einem Rollerversicherung-Vergleich sollten Versicherungsnehmer daher auch auf solche Unterschiede achten.
Allgemeine Haftungsausschlüsse in der Rollerversicherung sind vorwiegend:
- Unfälle unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
- Fahren ohne Führerschein oder gültige Betriebserlaubnis
- Fahrerflucht
- Mutwilliges oder grob fahrlässiges Herbeiführen eines Unfalls.
Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung für Roller
Für die Kfz-Haftpflicht und entsprechend für eine Rollerversicherung oder Mopedversicherung sieht der Gesetzgeber die folgenden Mindestdeckungssummen vor:
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 50.000 € für Vermögensschäden.
Auch in der Rollerversicherung sollten die tatsächlich vereinbarten Deckungssummen jedoch deutlich höher liegen. Bei einem schweren Unfall sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen vorwiegend bei Personenschäden rasch ausgereizt. Die meisten Versicherer kalkulieren mit einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro für alle Schadensarten. Die Versicherungssumme pro Person wird zum Teil auf 15 Millionen Euro begrenzt. Bei einem Rollerversicherung-Vergleich sollten Versicherungsnehmer auch auf die Höhe der Deckungssummen achten und eine Police mit hohen Deckungssummen wählen.
Kosten für eine Rollerversicherung
Die Kosten für eine Rollerversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Bei einem Kleinkraft-Roller sind dafür die Anzahl der versicherten Personen, die Deckungssumme der Versicherung sowie eventuell vereinbarte Zusatzleistungen ausschlaggebend. Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) hat dagegen keinen Einfluss auf die Kosten der Versicherung des Rollers. Für diese Fahrzeuge sind keine SF-Klassen und folglich auch keine Rabatte oder Rückstufungen im Schadensfall vorgesehen. Von Bedeutung sind sie dagegen für leistungsstärkere Motorroller.
Zusatzleistungen in der Rollerversicherung, die Einfluss auf die Kosten haben, sind beispielsweise:
- Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit
- Kfz-Schutzbrief für schnelle, kostenlose Pannenhilfe
- Versicherungsschutz im Ausland (EU und einige andere Länder) bei selbst verschuldeten Unfällen mit dem eigenen Roller
- Mallorca-Police bei Unfällen im Ausland mit einem Mietfahrzeug.
Für Kleinkraft-Roller dürften diese Zusatzleistungen allerdings nur eine geringe Rolle spielen. Interessant sind sie je nach Nutzung jedoch für leistungsstärkere Fahrzeuge, bei denen als Zusatzleistung dann auch ein Rabattschutz von Bedeutung sein kann, der bei einem selbst verschuldeten Unfall die Rückstufung in eine geringere SF-Klasse verhindert.
Teilkasko und Kasko – Versicherungsschutz für den eigenen Motorroller
Der Abschluss einer Teilkasko- oder Kasko-Versicherung für das eigene Fahrzeug ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem ist ein zuverlässiger Versicherungsschutz für den eigenen Roller zu empfehlen. Eine Teilkaskoversicherung kommt beispielsweise für Schäden durch Diebstahl, Wildschäden und Elementarereignisse wir Brände auf. Unter anderem wegen Diebstahls sollten Besitzer eines Motorrollers auf diese Versicherung auf keinen Fall verzichten – Statistiken belegen, dass Motorroller im Vergleich zu anderen Kraftfahrzeugen besonders oft gestohlen werden. Die Kosten für die Teilkaskoversicherung lassen sich durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts senken.
Eine Vollkaskoversicherung bietet neben den Leistungen einer Teilkasko auch Versicherungsschutz für selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug sowie bei Vandalismusschäden. Für Kleinkraft-Roller, Mopeds oder Mokicks wird dieser Versicherungsschutz in Deutschland allerdings von keiner Versicherung angeboten. Für leistungsstärkere Motorroller, die versicherungsrechtlich als Motorräder gelten, kann eine Vollkaskoversicherung infrage kommen. Sie ist finanziell allerdings nicht besonders vorteilhaft, da die Versicherer für Zweiradfahrzeuge aufgrund des höheren Unfallrisikos im Vergleich zu Pkws dafür deutlich höhere Prämien verlangen.
Die besten Rollerversicherungen
Eine pauschale Antwort auf die Frage nach der besten Rollerversicherung gibt es nicht. Bei einem Rollerversicherung-Vergleich spielen nicht nur der Preis, sondern auch persönliche Anforderungen an den Versicherungsschutz eine Rolle. Wichtige allgemeine Entscheidungskriterien sind der gesamte inkludierte Leistungsumfang, Konditionen und Kosten für Zusatzleistungen sowie die Service-Qualität des Versicherungsunternehmens.
Eine leistungsstarke Rollerversicherung zu guten Konditionen haben etwa die Allianz, die Helvetia, die HUK-Coburg, die R+V und die Zurich Versicherung im Programm.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Die Haftpflichtversicherung ist auch für Motorroller ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Wer ohne Haftpflichtversicherung mit einem solchen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fährt, macht sich damit strafbar. Für Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherungen gibt es weder bei Rollern noch bei anderen Kraftfahrzeugen eine gesetzliche Verpflichtung.
Die Kosten für eine Rollerversicherung liegen im Schnitt zwischen 34 und 54 Euro. Hier geht es zunächst um die Haftpflichtversicherung. Weitere Kosten fallen für eine Teilkasko-Versicherung oder – bei leistungsstärkeren Rollern – für eine Vollkasko-Versicherung an. Ein Rollerversicherung-Vergleich gibt Aufschluss über die besten und persönlich optimalen Konditionen.
Für Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern wird in Deutschland derzeit keine Vollkasko-Versicherung angeboten. In diesen Bereich fallen Kleinkraft-Roller, Mopeds sowie Mokicks. Ein Teilkasko-Versicherungsschutz reicht für diese Fahrzeuge jedoch völlig aus.
Dabei kommt es auf die Leistung des Motorrollers an. Versicherungen für Kleinkraft-Roller werden grundsätzlich nur für ein Jahr abgeschlossen – dies betrifft die Haftpflicht ebenso wie Teilkasko-Policen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Vor dem Neuabschluss sollte jeweils ein Rollerversicherung-Vergleich erfolgen, um die Police mit den besten Konditionen zu ermitteln.
Nein. Für diese Motorroller ist keine amtliche Zulassung vorgesehen. Das aktuelle Versicherungskennzeichen wird von der Versicherungsgesellschaft ausgegeben. Es ist der Nachweis dafür, dass der Roller ordnungsgemäß versichert und damit straßenfähig ist.