Voraussetzungen für das Saisonkennzeichen
Die wichtigste Voraussetzung für ein Saisonkennzeichen ist ein Zulassungszeitraum von mehreren zusammenhängenden Monaten. Der deutsche Gesetzgeber legt mindestens zwei bis maximal elf jeweils volle Monate fest. Die durch das Kennzeichen festgelegte Saison ist bei der Nutzung des Saisonkennzeichens dem Kennzeichen, der Zulassungsbescheinigung und dem Versicherungsnachweis zu entnehmen.
Das Motorrad darf dann nur in dieser Saison gefahren werden. Aus versicherungstechnischen Gründen – die Haftpflichtversicherung gilt auch für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen – muss das Bike außerhalb der Saison auf einem umfriedeten, privaten Stellplatz stehen. Eine Garage wäre ideal.
Die Motorradversicherung ist dann beitragsfrei, sie besteht aber als Ruheversicherung fort. Das bedeutet, dass noch ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Eine Ruheversicherung kann übrigens auch ohne Saisonkennzeichen individuell zwischen 14 Tagen und einem Jahr vereinbart werden. Es gilt die Haftpflicht und eine abgeschlossene Teilkasko, die Versicherung ist aber beitragsfrei. Daher darf das Motorrad nicht auf der öffentlichen Straße stehen. Die Haftpflicht würde aber beispielsweise einen Schaden regulieren, der durch auslaufendes Öl oder Benzin aus der Maschine verursacht wird.
Vermerk der Saison auf dem Kennzeichen
Auf dem Kennzeichen des Motorrads sind der Saisonbeginn und das Ende deutlich mit Ziffern vermerkt, beispielsweise mit 04 – 10 für die Saison von April bis Oktober. Das erleichtert den Behörden die sofortige Identifizierung. Die Kennzeichnung erfolgt am rechten Kennzeichenrand farblich gelb unterlegt. Da jeweils volle Monate gelten, wäre das Motorrad im angegebenen Beispiel ab dem 1. April versichert und versteuert, der Schutz endet am 31. Oktober.
Antrag auf das Saisonkennzeichen
Die Beantragung des Saisonkennzeichens für Motorräder erfolgt auf der örtlichen Zulassungsstelle. Da aus einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) der Motorradversicherung die Saison manchmal nicht hervorgeht, sollten Motorradfahrer bei der Zulassung auf den korrekten Vermerk des Saisonzeitraums durch die Zulassungsstelle achten. Auch muss die Zulassungsstelle die Saison für dieses Motorrad an den Zoll weiterleiten, der als Kfz-Steuerbehörde die Kfz-Steuer einzieht. Bei dem Steuerabzug, der heute automatisch als Lastschrift erfolgt, muss es dann eine deutliche Reduzierung geben.
Saisonkennzeichen für ein Motorrad: Vorteile
Die reduzierte Kfz-Steuer und die reduzierten Versicherungsbeiträge sind die beiden Vorteile des Saisonkennzeichens. Da die Beantragung unkompliziert ist und im Nachhinein keinerlei Aufwand mehr verursacht, ist ein Saisonkennzeichen für diejenigen Fahrer, die ohnehin nur im Sommer fahren, immer zu empfehlen. Lediglich die Saison sollten sie sich überlegen. Sie kann natürlich auch im Nachhinein angepasst werden.
Zu beachten ist beim Versicherungsschutz, dass manche Versicherer gerade beim Motorrad das Versicherungsjahr mit der Saison beginnen und enden lassen. Das ist bei der Kündigung wichtig, falls der Biker die Versicherung einmal wechseln möchte.
Ist das Wechselkennzeichen eine Alternative zum Saisonkennzeichen?
Es gibt seit 2012 die Möglichkeit, ein Wechselkennzeichen für zwei Motorräder zu nutzen. Das wäre möglicherweise praktisch, wenn eine der Maschinen im Sommer, die andere im Winter gefahren wird. Doch dieser Fall ist erstens selten, zweitens entstehen keine Kostenvorteile bezüglich der Kfz-Steuer und Versicherung: Für beide Motorräder ist ein eigener Versicherungsschutz nötig, auch fällt jeweils die volle Steuerlast an.