Welche Risiken deckt die Motorrad Teilkaskoversicherung ab?
Die Leistungen einer Teilkaskoversicherung fürs Motorrad sind umfassend. Sie übernimmt die Haftung bei zahlreichen Schadensszenarien. Es gehören dazu:
- Diebstahl und Raub
- Brand-, Schmor- und Explosionsschäden
- Unwetterschäden wie durch Sturm, Hagel und Starkregen
- Unfälle mit Haarwild
- Tierbissschäden inklusive Folgeschäden
- Glasbruchschäden
Im Versicherungsvertrag werden für eine Motorrad-Teilkaskoversicherung Deckungssummen vereinbart. Es gibt hierzu ausdrücklich keine gesetzliche Regelung, der Versicherer ist in der Gestaltung dieser Deckungssummen und des Leistungsumfangs frei. Außerdem können Motorradfahrer für die Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren, welche ihre Kosten deutlich senkt.
Ein weiteres Mittel der Kostensenkung ist das Saisonkennzeichen: Wenn das Bike über die Wintermonate abgemeldet wird, entfallen nicht nur die Kfz-Steuern, sondern auch die Versicherungsbeiträge. Geeignete Anbieter und Tarife mit hohen Deckungssummen zu niedrigen Kosten lassen sich über einen Versicherungsvergleich finden.
Versicherungsbedingungen bei der Motorrad-Teilkasko
Neben dem Bike ist auch Motorradzubehör versichert, wenn es fest mit dem Kraftrad verbunden ist. Dazu gehören Gepäckkoffer, Satteltaschen und darin eingeschlossene Sachen, während der über den Lenker gehängte Motorradhelm bei Diebstahl nicht ersetzt wird. Wenn es einen Schaden gibt, verlangt die Versicherungsgesellschaft entsprechende Belege. Sie zahlt bei Schäden die Reparatur beschädigter Motorradteile oder deren Austausch. Motorradfahrer sollten diese Bedingungen beachten.
Ein Klassiker wäre der Diebstahlversuch an einem Bike, bei dem das Zündschloss beschädigt wird. Der Fahrer hatte bislang einen Schlüssel für Zündschloss und Tankdeckel. Nun ersetzt die Versicherung das beschädigte Zündschloss, nicht aber auch noch das Tankschloss, das unbeschädigt blieb. Der Fahrer braucht also künftig zwei Schlüssel.
Pflichten des Fahrers bei Teilkaskoschäden am Motorrad
Ein Schaden ist umgehend der Polizei und der Versicherungsgesellschaft zu melden. Zur Schadensanzeige gehört bei der Polizei die Vorlage aller Schlüssel für das Motorrad (Haupt- und Ersatzschlüssel). Damit wird die Vortäuschung von Diebstählen unterbunden. Der Versicherer zieht oft einen Sachverständigen hinzu. Dieser überprüft den Wiederbeschaffungs- und Restwert der Maschine.
Die Versicherungsgesellschaft kann den Schaden bis zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes oder auch (bei Totalschaden) das Bike zum Wiederbeschaffungswert ersetzen. Eine Selbstbeteiligung wird zum Abzug gebracht. Motorradfahrer müssen bei Sturm darauf achten, dass Sturmschäden erst ab Windstärke 8 ersetzt werden. Die Teilkasko haftet ansonsten auch bei grober Fahrlässigkeit, was jedoch im Vertrag vermerkt sein muss.