Wenn man ihn verpasst, ist man im Zweifelsfall noch ein Jahr an die KFZ-Versicherung gebunden. Es sei denn, man nimmt sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch.
Wann gibt es das Sonderkündigungsrecht für die KFZ-Versicherung?
Die KFZ-Versicherung ist immer für ein Jahr gültig und zum Jahreswechsel gibt es die Möglichkeit, die Police zu kündigen und sich nach einem neuen Anbieter umzusehen. Wer den Stichtag 30. November für den Wechsel verpasst, ist aber nicht zwingend ein weiteres Jahr in der Versicherung. Die Versicherer müssen verschiedene Bedingungen für ein Sonderkündigungsrecht anbieten.
An erster Stelle für ein solches Szenario ist immer der Schadensfall. Immerhin kann die KFZ-Versicherung im Fall der Fälle die Beitragsklasse erhöhen – dem kann man im Schadensfall durch das Sonderkündigungsrecht entgehen. Jede Schadensmeldung ist also mit einem Recht auf eine Kündigung verbunden – was aber natürlich nicht heißt, dass man einen Schaden provozieren sollte, nur um aus der Versicherung zu kommen!
Auch Veränderungen an der Police selbst gewähren ein Sonderkündigungsrecht für die KFZ-Versicherung. Stuft die Versicherung den eigenen Wagen ohne ersichtliche Gründe in eine neue Typenklasse, bietet auch dies ein Sonderkündigungsrecht. Hier redet man in der Regel nämlich von einer verdeckten Beitragserhöhung.
Die normale Variante für die Kündigung der KFZ-Versicherung liegt aber darin, dass die Versicherung die Beiträge offensichtlich erhöht. Hier kann der Versicherte sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und innerhalb von 30 Tagen die Versicherung wechseln.
Das richtige Vorgehen bei einer Beitragserhöhung
Die KFZ-Versicherung ist für viele Autobesitzer ein Kostenfaktor, der nicht vernachlässigt werden sollte. Eine regelmäßige Überprüfung der Kosten lohnt sich nicht nur nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung. Im Internet kann die KFZ-Versicherung mit Angeboten von anderen Dienstleistern verglichen werden – hier sieht man als Versicherter also sehr schnell, wie die eigenen Kosten im Vergleich mit anderen Möglichkeiten stehen.
Wenn gerade kein Schadensfall oder keine Beitragserhöhung das Sonderkündigungsrecht mit sich bringen, ist auch der Umzug eine Möglichkeit – wer also die Region verlässt, sollte bei dieser Gelegenheit direkt prüfen, ob ein solches Recht besteht. Es hat vor allem damit zu tun, wenn man unnötig in die entsprechenden Klassen gestuft wird und somit keine Schuld an den höheren Beiträgen hat.
Wer der Beitragserhöhung entgehen möchte und lieber eine günstige KFZ-Versicherung haben möchte, sollte sich direkt im Anschluss mit dem Vergleich der Anbieter im Internet beschäftigen. Man hat nach einer Sonderkündigung 30 Tage Zeit, die KFZ-Versicherung zu wechseln. Der neue Anbieter nimmt dabei alle Formalitäten in die Hand.
Es gibt also einige Möglichkeiten, wie man trotz der Jahresfrist aus der KFZ-Versicherung kommt. Eine Überprüfung bei allen Gegebenheiten, etwa beim Schadensfall, sollte also in jedem Fall vorgenommen werden, wenn man nicht zu viel für die eigene Versicherung bezahlen möchte.