Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und leistet für Schäden an fremden Personen und Sachen, die vom versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Tipp: Oft ist es sinnvoll, diese mit einer freiwilligen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zu erweitern.
Die Kaskoversicherung (beide Varianten) leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Teilkasko: Brand-, Explosions-, Diebstahlschäden incl. Einbruch(teile)diebstahl und/oder Raub, unmittelbare Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag, Glasbruchschäden, Schmorschäden durch Kurzschluss und Marderbiss.
- Vollkasko: Über die Teilkasko hinaus auch bei Vandalismus durch Fremde und selbst verschuldete Unfallschäden.
Gründe, die Kfz-Versicherung zu wechseln
- Je nach Fahrzeug, Region, Schadenquote und Versicherungsumfang kann der Beitrag sehr unterschiedlich sein. Er ist deshalb ein Hauptgrund für den Wechsel der Kfz-Versicherung.
- Ein weiterer Grund für den Wechsel der Kfz-Versicherung kann Unzufriedenheit mit der Versicherung oder dem zuständigen Betreuer sein.
- Auch der Versicherungsumfang kann Grund für den Wechsel der Kfz-Versicherung sein. So gilt z.B. im einen Fall die grobe Fahrlässigkeit als mitversichert, beim anderen Versicherer jedoch nicht. Tipp: Hier gilt es, genau hinzusehen und gegebenenfalls im Internet zu vergleichen.
Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung zu wechseln
- Vertragsablauf zur Hauptfälligkeit: Bei den meisten Kfz-Versicherungen fällt die Hauptfälligkeit auf den 01.01. jeden Jahres. Bei einigen Versicherungen fällt die Hauptfälligkeit auf den Jahrestag des ursprünglichen Vertagsbeginns. Tipp: In jedem Fall muss die Kündigung immer spätestens 1 Monat vor diesem Termin schriftlich, am Besten durch Einschreiben/Rückschein bei der Versicherung eintreffen.
- Sonderkündigungsrecht 1: Wer sein Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug ersetzt (neu oder gebraucht), und dieses erstmals auf sich zulässt, kann die Versicherung sofort wechseln.
- Sonderkündigungsrecht 2: Im Falle einer Beitragserhöhung hat der Versicherungskunde das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Versicherung zu wechseln (4 Wochen Frist).
- Sonderkündigungsrecht 3: Nach einem Schaden (egal ob bezahlt oder abgelehnt), kann der Kunde die Kfz-Versicherung kündigen (4 Wochen Frist)
- Sonderkündigungsrecht 4: Bei Veränderungen bei Regionalklasse oder Typklasse, falls diese zu einer Preiserhöhung führen, kann der Kunde den Vertrag kündigen (4 Wochen Frist).
Wichtig: Die aktuelle Kfz-Versicherung immer erst dann kündigen, wenn der neue Vertrag durch eine Annahmebestätigung oder eine Versicherungspolice bestätigt ist. Tipp: Hat man dies übersehen und bekommt von der neuen Versicherung eine Ablehnung, kann man bis zum Vertragsablauf die Notbremse ziehen und die Kündigung beim bestehenden Versicherer zurück nehmen.